Ersuchen gem. § 130 ZVG; Löschung einer Grundschuld

  • Mir liegt ein Ersuchen gem. § 130 ZVG auf Eintragung des Erstehers und Löschung des Zwangsversteigerungsvermerks vor. Zu der in Abteilung III Nr. 1 eingetragenen Grundschuld ist im Ersuchen nichts erwähnt.

    Im Ersuchen wird aber abschließend festgestellt, dass "...der Grundbesitz nach Erledigung des Ersuchens lastenfrei ist". Zudem wird der Grundschuldbrief (bereits vernichtet) der Grundschuld Abteilung III Nr. 1 vorgelegt.

    Kann die Grundschuld im Rahmen des Ersuchens im Grundbuch gelöscht werden ohne ausdrückliches Ersuchen hierum oder Bedarf es der Klarstellung/Berichtigung des Ersuchens durch das Zwangsversteigerungsgericht?

  • Ich halte eine Erweiterung des Ersuchens für erforderlich.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Was besagt der Zuschlagsbeschluss?
    Der Fall schreit geradezu nach Rücksprache mit dem Versteigerungsgericht. Das Ersuchen ist (formgerecht) zu ergänzen, sofern die Grundschuld gelöscht werden soll.

  • Was besagt der Zuschlagsbeschluss?
    Der Fall schreit geradezu nach Rücksprache mit dem Versteigerungsgericht. Das Ersuchen ist (formgerecht) zu ergänzen, sofern die Grundschuld gelöscht werden soll.

    Im Zuschlagsbeschluss wird nur festgestellt, dass keine Rechte als Teil des geringsten Gebotes bestehen bleiben.

  • Was besagt der Zuschlagsbeschluss?
    Der Fall schreit geradezu nach Rücksprache mit dem Versteigerungsgericht. Das Ersuchen ist (formgerecht) zu ergänzen, sofern die Grundschuld gelöscht werden soll.


    Im Zuschlagsbeschluss wird nur festgestellt, dass keine Rechte als Teil des geringsten Gebotes bestehen bleiben.


    ... und warum wendest du dich nicht an das Versteigerungsgericht? Die sollen das Ersuchen ergänzen und dein Problem ist gelöst.

  • Das Versteigerungsgericht ist hier gegenüber dem Forum sicher der deutlich bessere Ansprechpartner.

  • Zuschlagsbeschluss und Ersuchen passen nicht zusammen. Dadurch drängt sich eine Nachfrage bei den Kollegen auf (ich meine die Abteilung, nicht das Forum).
    Zuschlagsbeschluss kann falsch sein. Er könnte berichtigt worden sein, ohne Euch diesen Beschluss zu übersenden.
    Das Ersuchen kann falsch sein.
    Es könnte das Bestehenbleiben des erloschenen Rechts vereinbart worden sein. Hierzu passt aber der vernichtete Brief nicht.

    Das sind Unklarheiten, die zu klären sind.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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