Im Grundbuch ist Erblasser X als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen.
X ist 2017 verstorben. Beantragt ist die Berichtigung des Grundbuchs aufgrund Erbfolge auf Grundlage eines notariellen Testamens nebst Eröffnungsniederschrift. In diesem Testament setzt X sein Ehefrau Y zur Vorerbin und seine Kinder (namentlich) zu Nacherben ein. Die Ehefrau Y ist bereits 2015 verstorben, die Vorerbschaft demnach nie angefallen.
M.E. sind die Kinder jetzt Erben des X geworden und zwar aufgrund testamentarischer Erbfolge nach dem genannten Testament. Die Grundbuchberichtigung kann demnach wie beantragt vollzogen werden.
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