Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Es handelt sich um eine Familiensache (Feststellung derVaterschaft)
Der Richter hat verfügt,dass die Anhörung des Antragsgegeners durch das Familiengericht desKreisgerichts XY, Schweiz durchgeführt werden soll entsprechend seinesBeschlusses vom ….
Was habe ich nun zu tun? Rechtshilfeersuchen in dieSchweiz wie üblich fertigen, oder habe ich etwas besonders zu beachten, bzw. gibt’shierfür spezielle Ersuchen?
Der in der Schweiz wohnhafte Antragsgegner spricht imÜbrigen nur portugiesisch.
Ich hoffe auf Antworten!
Danke Döner