Schweiz - Anhörung

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    ich hoffe ihr könnt mir helfen:

    Es handelt sich um eine Familiensache (Feststellung derVaterschaft)

    Der Richter hat verfügt,dass die Anhörung des Antragsgegeners durch das Familiengericht desKreisgerichts XY, Schweiz durchgeführt werden soll entsprechend seinesBeschlusses vom ….


    Was habe ich nun zu tun? Rechtshilfeersuchen in dieSchweiz wie üblich fertigen, oder habe ich etwas besonders zu beachten, bzw. gibt’shierfür spezielle Ersuchen?
    Der in der Schweiz wohnhafte Antragsgegner spricht imÜbrigen nur portugiesisch.

    Ich hoffe auf Antworten!

    Danke Döner

  • Der zuständige Vertrag ist das HBÜ. Hier findest du das passende Formular, allerdings nicht in der deutschen Übersetzung. Die deutsche Variante könnte ich dir aber per Mail schicken, wenn nötig.
    In der Schweiz musst du aufpassen. Im Länderteil zur ZRHO (und dann auch auf der NRW-Seite) ist nicht berücksichtigt worden, dass es hinsichtlich der Übersetzung einen Vorbehalt der Schweiz gibt. Das Ersuchen und die Schriftstücke müssen in die Sprache übersetzt werden, die in dieser Region in der Schweiz Amtssprache sind. Welche das ist und die zuständige Behörde findest du hier.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Der zuständige Vertrag ist das HBÜ. Hier findest du das passende Formular, allerdings nicht in der deutschen Übersetzung. Die deutsche Variante könnte ich dir aber per Mail schicken, wenn nötig.

    Gilt das Formular auch für die Russische Föderation? Im Länderteil ist dieser Vertrag nicht aufgeführt, aber die Russische Föderation in den Vertragsstaaten auf der Seite. Könntest Du mir dann bitte die Übersetzung auch zukommen lassen? Ich muss auch eine Anhörung in einer Familiensache machen.

  • In der Russischen Föderation gilt die HZPÜ, hier Art. 8 ff. Dafür gibt es meines Wissens keine Formulare. Die zentrale Stelle findest du hier. Oder anders ausgedrückt, du musst auf diplomatischen Weg (über das russische Außenministerium) dein Ersuchen übermitteln.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



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