Zurückweisung durch unzuständiges Gericht

  • Hallo zusammen,

    ich habe einen etwas komplizierten Fall auf dem Tisch:

    Bevollmächtigter stellt für Ast. Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe.

    In der Zwischenverfügung wurde durch die Kollegin darauf hingewiesen, dass ihrer Ansicht nach ein anderes Amtsgericht örtlich zuständig ist. Das Gericht beabsichtige eine Verweisung an das örtlich zuständige Gericht. Es bestehe Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 4 Wochen

    Der Vollständigkeit halbe wurde noch auf die weiteren Hindernisse hingewiesen.

    Bedauerlicherweise wurde dann - nachdem kein Reaktion erfolgt ist - der Antrag von mir zurückgewiesen.

    Daraufhin legte der Anwalt Erinnerung ein und bittet um Verweisung an das örtliche zuständige Gericht.

    In der Erinnerung geht er nun auch sehr ausführlich auf die örtliche Unzuständigkeit des hiesigen Gerichts ein.


    Meine Frage: Ist diese Verweisung noch möglich oder muss nicht hier durch das örtlich unzuständige Gericht über die Erinnerung entschieden werden?

  • Ich würde der Erinnerung abhelfen hinsichtlich der örtlichen Unzuständigkeit und den Zurückweisungsbeschluss aufheben (bezüglich der anderen Gründe würde ich aber nichts ausführen) und dann einen Verweisungsbeschluss machen.
    Möge das zuständige Gericht sich neu mit der Sache befassen.

    Ich frage mich, warum die Kollegin die Sache prüft, wenn sie sich nicht für zuständig hält.:gruebel: Das andere Gericht kann ja ganz anderer Auffassung sein

  • Nach Aktenlage könnte nun Beratungshilfe bewilligt werden, da ansonsten alle von uns genannten Hindernisse beseitigt wurden.

    Ich werde jetzt dem Anwalt mit Hinweis auf § 2 Abs. 3 FamFG anfragen, ob er mit eine Bewilligung durch das hiesige Gericht einverstanden ist.

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