Inhaltsänderung Nießbrauch oder Neubestellung

  • Liebes Forum ich habe folgenden Sachverhalt:

    Im Grundbuch ist ein Nießbrauch eingetragen für A zu 2/3 und für B zu 1/3; löschbar mit Todesnachweis.
    Nun wurde beantragt und bewilligt beim Recht zu vermerken, dass das Recht dem Längerlebenden allein zusteht.

    Ich habe darauf hin zwischenverfügt, darauf hingewiesen das wegen der Unübertragbarkeit und der Unvererblichkeit des Nießbrauchs nur durch eine Neubegründung des Nießbrauchs dem Längerlebenden dieser Nießbrauch in diesem Umfang zuwachsen kann.

    Darauf übersendet mir Notariat eine Nachtragsurkunde mit folgendem Inhalt: Die in der Vorurkunde getroffene Vereinbarung ist so zu verstehen und auszulegen, dass für den Längerlebenden jeweils aufschiebend bedingt auf den Tod des Anderen in Höhe dessen dadurch weggefallener Nießbrauchsquote neu begründet wird. Es wird bewilligt und beantragt die Eintragung der beiden aufschiebend bedingten Nießbrauchsrechte und zwar für A zu 1/3 und für B zu 2/3; löschbar jeweils bei Todesnachweis.

    Seid Ihr der Meinung die Eintragung kann so erfolgen? Wie würdet Ihr dies formulieren?

    Vielen Dank!

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