Erbenberichtigung - gesetzliche Erben

  • Hallo.

    Laut Testament bekommen die gesetzlichen Erben das Grundstück. Namentlich sind diese nicht bezeichnet. Außerdem gibt es eine Pflichtteilskausel und eine Wiederverheiratungsklausel. Wegen den letzten beiden Punkten verlange ich eine eid.Vers. i.d.F. d. 29 GBO.

    Kann ich bzgl. den gesetzlichen Erben einen Erbschein verlangen oder gibt es hier andere Nachweisurkunden, die einen Erbschein ausschließen würden?

    Vielen Dank schon mal.

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