Unterhaltspfändung Konto pfändungsfreier Betrag

  • Hallo!
    Ich bin auf der Suche nach brauchbaren Ideen zur Festsetzung des abweichenden Sockelfreibetrages.
    Ein minderjähriges Kind vollstreckt rückständigen und laufenden Unterhalt, Schuldner leistet für ein weiteres mj. Kind Naturalunterhal. Die Kinder haben also Gleichrang. Ob der Sch. arbeitet ist nicht bekannt... Gepfändet wird bei der Bank... wie bestimme ich den Sockelfreibetrag? Zum Einen die üblichen SGB-Beträge, zzgl. der Hälfte des monatlichen Zahlbetrages für das Kind (Altersstufe ist zu berücksichtigen), für das Naturalunterhalt geleistet wird (da die Kinder gleichrangig sind)?
    Danke für Eure Meinungen!

    ...der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann...

  • Genauso machen wir es hier auch.
    Ich hab die Entscheidung damals sehr begrüßt, zumal ich erst wenige Monate vorher mit einem identischen Sachverhalt von meinem LG aufgehoben/gestürzt wurde^^
    Da war diese Rechtsprechung eine kleine Genugtuung^^

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!