Hallo!
Ich bin auf der Suche nach brauchbaren Ideen zur Festsetzung des abweichenden Sockelfreibetrages.
Ein minderjähriges Kind vollstreckt rückständigen und laufenden Unterhalt, Schuldner leistet für ein weiteres mj. Kind Naturalunterhal. Die Kinder haben also Gleichrang. Ob der Sch. arbeitet ist nicht bekannt... Gepfändet wird bei der Bank... wie bestimme ich den Sockelfreibetrag? Zum Einen die üblichen SGB-Beträge, zzgl. der Hälfte des monatlichen Zahlbetrages für das Kind (Altersstufe ist zu berücksichtigen), für das Naturalunterhalt geleistet wird (da die Kinder gleichrangig sind)?
Danke für Eure Meinungen!
Unterhaltspfändung Konto pfändungsfreier Betrag
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Man könnte sich an BGH, Beschluss v. 11.10.2017, Az. VII ZB 53/14, orientieren, und gleichmäßig aufteilen (Sockelbetrag von X EUR für den Schuldner 'zuzüglich 1/2 des diesen Betrag übersteigenden Guthabens').
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Danke! Die Entscheidung kannte ich noch nicht ....
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Genauso machen wir es hier auch.
Ich hab die Entscheidung damals sehr begrüßt, zumal ich erst wenige Monate vorher mit einem identischen Sachverhalt von meinem LG aufgehoben/gestürzt wurde^^
Da war diese Rechtsprechung eine kleine Genugtuung^^
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