Wer entscheidet über einenAkteneinsichtsantrag der Staatsanwaltschaft, der Rechtspfleger oder die Geschäftsstelle ?
Muss derBetreute vorher angehört werden ?
Beschluss OLG Köln v. 02.12.2013, AZ: 7 VA 2/13
Akteneinsicht Staatsanwaltschaft
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Die Verwaltung entscheidet, dort der Direktor/Präsident. Da der das natürlich nicht selbst macht, sondern im Geschäftsverteilungsplan delegiert hat, gibt es keine allgemeingültige Regel.
Hier im Hause mache ich das (im Auftrag). -
Bei uns Richter
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bei laufenden Verfahren der Richter, nur in abgeschlossenen Akten die Verwaltung
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Das sieht die zitierte obergerichtliche Rechtsprechung aber eindeutig anders...
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Das sieht die zitierte obergerichtliche Rechtsprechung aber eindeutig anders...
Das kann ich auch nicht ändern. Unsere Richter folgen dann eben nicht dem OLG Köln.
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Nicht nur OLG Köln, ist aber nicht Deine Baustelle.;)
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Zum Akteneinsichtsrecht der Staatsanwaltschaft:
http://www.betreuungsrecht.de/category/betei…uungsverfahren/http://www.betreuungsrecht.de/category/schweigepflicht/
vgl. auch
https://www.rechtspflegerforum.de/sh...95#post1144295Akteneinsicht bezügl. finanzieller Verhältnisse und Pflichtteil: https://www.judicialis.de/Oberlandesgeri…27.07.2007.html
https://community.beck.de/2015/05/16/akt…-ag-entscheiden (Vorstand des Gerichts entscheidet über Akteneinsicht)
ebenso: https://openjur.de/u/665615.html
Gietl, Akteneinsicht durch am Betreuungsverfahrennicht Beteiligte, NZFam2017, 681
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath…AM-B-2017-S-681RechtlichesGehör durch Einsicht des Bevollmächtigten in Betreuungsakte
BGH,Beschluss vom 28.3.2018 – XII ZB 168/17 - NJW 2018, 1824
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath…os=0&hlwords=on
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