• Bei Abschreibung mit EW wurde eine Dienstbarkeit mit übernommen. Der bei der Dienstbarkeit eingetragene Rangvorbehalt von 400.000,00 € würde in dem neu anzulegenden Grundb7ch jedoch nur in Höhe von 40.000,00 € eingetragen.
    jetzt stellt der Eigentümer einen Antrag auf Berichtigung dieses Schreibfehlers.

    Ich wollte jetzt die Berechtigten der Dienstbarkeit anschreiben. Da es sich um eine Grunddienstbarkeit handelt und durch Teilung des berechtigten Grundstücks viele Betechtigte anzuschreiben sind, besteht die Gefahr, dass sich nicht alle Berechtigten melden.

    Und was dann?

  • Weil?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Aus dem neuen Blatt ergibt sich nicht, dass es sich um ein Schreibversehen handelt. Im Übrigen hat das Grundbuch im Hinblick auf den Betrag des Rangvorbehalts nun einen anderen Inhalt als früher und das ist ein ganz normaler Fall der Grundbuchberichtigung und ihrer üblichen Voraussetzungen.

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