Reisekosten Praxiszeit

  • Hallo zusammen,

    ich befinde mich derzeit in der Praxiszeit beim Amtsgericht und darf ab nächster Woche meinen Dienst beim Landgericht antreten ´(für einen Monat).

    Leider habe ich keine Ahnung, wie ich zum Landgericht kommen soll, da die Behörden-Parkplätze nicht für Anwärter ausgelegt sind. :nzfass:

    Die Fahrten für den Begleitunterricht habe ich bislang am Ende des Monats in dem Reisekostenformular eingetragen und abgegeben. Tägliche Fahrten zum AG konnte ich mit Fahrrad meisten.

    Zum Landgericht würde ich gerne mit dem Auto anreisen, da Bus, Zug und U-Bahn morgens sehr überfüllt sind. Ein Schüler/Studenten-Monatsticket würde 143,00 EUR kosten.
    An Fahrtstrecke hätte ich knapp 40 km zu bewerkstelligen. Aber Parkgebühren sind in Dortmund recht hoch (falls diese überhaupt erstattet werden). :gruebel:
    Wie sieht das ferner aus mit Trennungsentschädigung? Greift da die TEVO?

    Ich bin echt ahnungslos auf dem Gebiet. :nixweiss:

  • Trennungsentschädigung gibt es, wenn es mehr als 30 km Entfernung sind. Stell zunächst beim LG den Antrag auf Bewilligung der TE.
    Sobald deine Zeit am LG vorbei ist, stellst du dort den Antrag auf Festsetzung der TE und reichst dein Monatsticket mit ein.

    Als Anwärterin des gehobenen Dienstes bekommst du keinen Studentenrabatt - das OLG wird dir dies nicht bescheinigen (so war es bei mir vor 3 Jahren). Du müsstest daher ein normales Monatsticket kaufen.

  • Danke für die schnelle Antwort. Ist auf jeden Fall sehr hilfreich zu wissen, dass der TE Antrag vorher verschickt werden sollte.

    Setze mich mal direkt daran. :dankescho

    Und das mit dem Ticket, teste ich aus. Ansonsten bleibt ja dann wohl nur noch das Monatsticket.

  • Es gibt m. W. n. eine Verwaltungsanordnung, wonach das nicht gemacht wird. Da man als Anwärter für den gehobenen Dienst "genug verdient" ;)

  • Das mit dem nicht zu gewährenden Studienrabatt ist jedoch eine Frechheit, wenn man bedenkt dass Studenten der Bundeswehr einen Studentenrabatt erhalten -diese studieren mit vollen Bezügen(also über 2000 €).

    Damals gab es bei mir den Rabatt in Niedersachsen auf die Öffis, die Bescheinigung der HR Nord Hildesheim, dass ich dort in der Zeit von xxx bis voraussichtlich xxx studiere, reichte da aus.

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