Hallo,
eine Frage: In einer großen Strafsache (Laufzeit bestimmt noch ein Jahr) rechnen wir immer 10 Termine als Vorschuss ab, wenn diese durch sind.
Wir hatten bei zwei Terminen vergessen, die Zusatzgebühr für eine längere Verhandlung mit abzurechnen und haben dies nachgeholt (wie gesagt immer Vorschüsse). Jetzt verweigert das Gericht die Nachzahlung, weil Verwirkung eingetreten wäre.
Ist das richtig?
Danke vorab
Liane