Verwirkung Gebühren

  • Hallo,

    eine Frage: In einer großen Strafsache (Laufzeit bestimmt noch ein Jahr) rechnen wir immer 10 Termine als Vorschuss ab, wenn diese durch sind.

    Wir hatten bei zwei Terminen vergessen, die Zusatzgebühr für eine längere Verhandlung mit abzurechnen und haben dies nachgeholt (wie gesagt immer Vorschüsse). Jetzt verweigert das Gericht die Nachzahlung, weil Verwirkung eingetreten wäre.

    Ist das richtig?

    Danke vorab

    Liane

  • Wir hatten bei zwei Terminen vergessen, die Zusatzgebühr für eine längere Verhandlung mit abzurechnen und haben dies nachgeholt (wie gesagt immer Vorschüsse). Jetzt verweigert das Gericht die Nachzahlung, weil Verwirkung eingetreten wäre.


    Mal die Frage außen vorgelassen: Selbst wenn Verwirkung eingetreten wäre, dann kann diese m. E. allenfalls den Vorschußanspruch nach § 47 RVG betreffen, aber nicht den Vergütungsanspruch nach § 45 RVG nach seiner Fälligkeit (§ 8 RVG). Denn nach der Rechtsprechung des BGH tritt Verwirkung erst ein, wenn sich der Schuldner wegen der Untätigkeit seines Gläubigers über einen gewissen Zeitraum hin bei objektiver Beurteilung darauf einrichten darf und eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen, so daß die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (BGH, NJW 2003, 824 = MDR 2003, 207). Der Vergütungsanspruch (§ 45 RVG) ist aber ein neuer, vom Vorschußanspruch (§ 47 RVG) zu trennender Anspruch, so daß bereits das für eine Verwirkung notwendige Zeitmoment schon fehlen dürfte.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Ich vermute das soll eher auf sowas hinauslaufen wie "Bestimmungsrecht bereits ausgeübt". Aber auch das ist Quatsch, es dürfte sich ja um PV-Vergütung handeln. Und da das Festgebühren sind, gibt es für den Verteidiger nichts zu bestimmen.

  • Ich vermute das soll eher auf sowas hinauslaufen wie "Bestimmungsrecht bereits ausgeübt". Aber auch das ist Quatsch, es dürfte sich ja um PV-Vergütung handeln. Und da das Festgebühren sind, gibt es für den Verteidiger nichts zu bestimmen.


    :daumenrau

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    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Zur Verwirkung stehen einige Entscheidungen aus neuerer Zeit auf meiner HP bzw. im Blog.
    Auf die Sache passt mal wieder der Satz: Wer keine Arbeit hat............. :confused:

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