Beförderung nach A11 in Ba-Wü

  • Hallo Zusammen,

    hat jemand Erkenntnisse warum es beim OLG Stuttgart über 3 Jahren nicht die Möglichkeit gab, sich auf die Beförderungsstellen nach A11 zu bewerben? Während OLG Karlsruhe jährlich ausgeschrieben hatte!

    Aktuelle waren Stellen nach A11 ausgeschrieben, weiß jemand den aktuellen Stand bzw. wann mit einer Entscheidung gerechnet werden?

    Wird nach langer Verfahrensdauer auch rückwirkend befördert? Wäre zumindest verhältnismäßig und angemessen!

    Viele Grüße

  • Rückwirkende Beförderungen gibt es nie.

    Echt ?
    Kann ich bei meiner Beförderung auf A 12 so nicht bestätigen.
    Immerhin wurde ich damals für drei Monate rückwirkend befördert .

    Es gibt keine rückwirkenden Beförderungen.
    Man kann jedoch rückwirkend in eine Planstelle eingewiesen werden, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Ergibt sich aus der jeweiligen Landeshaushaltsordnung.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Aus der Begründung zu einem (angenommenen) Antrag des BDR Ba.-Wü. anlässlich des Gewerkschaftstags des Baden-Württembergischen Beamtenbunds Ende 2017:

    "Gemäß § 49 Abs.2 S. 2 LHO vom 19. Oktober 1971 kann ein Beamter „… mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten, gerechnet vom ersten des Monats, in dem die Beförderung wirksam wird, in eine besetzbare Planstelle eingewiesen werden …“.

    Dieser gesetzlichen Möglichkeit steht ein Ministerratsbeschluss vom 18. Januar 1960 entgegen. Dieser Ministerratsbeschluss hat aktuell und erneut in der VWV Haushaltsvollzug 2017, Nr. 10.6.1 Niederschlag gefunden. Dort heißt es: „Die Einweisung einer/eines beförderten Beamtin/Beamten in eine neue Planstelle mit Rückwirkung von höchstens 3 Monaten gem. § 49 Abs. 2 Satz 2 LHO darf nicht vorgenommen werden. Dies gilt für § 49 Abs. 2 Satz 3 LHO entsprechend (Ministerratsbeschluss vom 18. Januar 1960)."

    D.h. im Ergebnis, dass dieser gesetzlichen Regelung seit nunmehr 57 Jahren ein Ministerratsbeschluss entgegensteht, der den Willen des Gesetzgebers, der offensichtlich diese Möglichkeit einräumen will, konterkariert.
    Im Bereich der Justiz ist es nicht unüblich, dass Beförderungsverfahren umfangreich sind und sich lange hinziehen. Die Dauer der Beförderungsverfahren vom Zeitpunkt derAusschreibung der Beförderungsstellen bis zur Auswahlentscheidung und letztendlich bis zur Beförderung der Beamten beträgt im Durchschnitt zwischen 7-9 Monaten. Grundsätzlich werden nur besetzbare Stellen ausgeschrieben. Die Beamten, die sich auf eine Beförderungsstelle bewerben, haben keinen Einfluss auf die Dauer des Verfahrens. Gerade Massenverfahren ziehen sich in die Länge, da zu erstellende Anlassbeurteilungen vereinzelt auf sich warten lassen.
    Leidtragende sind in diesem Fall die Beamten, denen dadurch ein Gehaltszuwachs durch frühere Beförderung entgeht und ein entsprechender finanzieller Schaden entsteht. Aus Fürsorgegründen, aus Gründen der Attraktivitätssteigerung und im Angesicht der aktuellen Haushaltslage muss dieser Ministerratsbeschluss aufgehoben werden.
    Es kann zukünftig z.B. in das Ermessen der Ressorts gestellt werden, ob und in welchen Fällen von der gesetzlichen Regelung gemäß § 49 Abs.2 S. 2 LHO Gebrauch gemacht wird.

    Zuletzt wurde der Ministerratsbeschluss vom 18. Januar 1960 kurzfristig außer Kraft gesetzt, als landesweit im Haushalt 2015/2016 diverse Stellenhebungen im Vorwahlkampf der letzten Landtagswahl erfolgt sind."

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Nachdem die Besoldungsreform eher ein Dämpfer für den gehobenen (und auch höheren) Dienst ist und überwiegend der mittlere Dienst profitiert, sind nunmehr auch noch beim OLG KA AI Stellen für den mittleren Dienst und OGV Stellen ausgeschrieben. Von A11er Ausschreibungen weit und breit keine Spur. Man fühlt sich im gehobenen doch langsam, als würde einem dauerhaft der ausgestreckte Mittelfinger gezeigt.

    Hat jemand neuere Infos, ob/wann es zur Ausschreibung von A11er Stellen kommt? Meine letzte Info war, dass dies frühestens gegen Ende 2023 sein wird.

  • Ich habe gerüchteweise gehört, dass die nächste Beförderungsrunde im Anschluss an die Regelbeurteilung dieses Jahr stattfinden soll (vermutlich damit man keine Anlassbeurteilungen erstellen muss).

    Daher kann es gut Mitte/Ende 2023 werden.

    Unser Dienstherr weiß halt, wie er seine Beamten motiviert ;)

  • Sind ja nur etwa 8-10 Jahrgänge, die sich bewerben dürfen. Motivation und Wertschätzung wird in der baden-württembergischen Justiz groß geschrieben.

    :cursing:

    Naja, die Neueinsteiger, die einen Monat nach Dienstantritt von A9 nach A10 gekommen sind sehen das sicherlich anders.

    Und vor allem: Wenn man die Beförderungssituation in BaWü in den letzten Jahren mit anderen Bundesländern vergleicht, sollte man den Ball doch eher flach halten.

    Durch Stellenhebungen gab es Beförderungen in früher nicht gekanntem Ausmaß. Dies mag zwar bei älteren Kollegen, die noch länger auf ihre Beförderung(en) warten mussten, verständlicherweise auch Frust hervorgerufen haben, aber insgesamt und wie erwähnt insbesondere im Vergleich zu anderen Bundesländern jammert man dann doch auf eher hohem Niveau.

    Wobei man natürlich zugeben muss: Für Leute, die schon länger A10 sind und für A11 "dran" wären ist die aktuelle Situation schon nicht ganz so prickelnd.

    Hat jemand diesbezüglich schon was neues geändert?

    Falls jemand die Macht hat, daran was zu ändern, wäre ich interessiert.

    Ansonsten: Da dieses Jahr die Regelbeurteilungen laufen wird vor Abschluss der Beurteilungsrunde ziemlich sicher nichts passieren.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Hat eigentlich mal jemand was bezüglich der Beförderungsstellen auf A11 gehört, die im September ausgeschrieben waren? Wäre irgendwie nett, man würde langsam mal eine Entscheidung erhalten. Die Regelbeurteilungen waren doch auch schon bis Ende September fertigzustellen, wenn ich richtig informiert bin, oder? Dann sollte eine zeitnahe Entscheidung doch theoretisch möglich sein.

  • Da kann man aktuell wenig zu sagen, weil sich die Voraussetzungen signifikant geändert haben.

    Ende 2022 wurde bei den baden-württembergischen Landesbeamten das Eingangsamt im gehobenen nichttechnischen Dienst - also auch bei den Rechtspflegern - von A9 auf A10 angehoben (sog. 4-Säulen-Modell). D.h. dass sich die Anzahl der Stelleninhaber in A10 mit der Hebung schätzungsweise verdoppelt hat. Also warten jetzt doppelt so viele Kollegen auf die Beförderung nach A11. Ob es deswegen mehr Stellen in A11 gab, ist mir nicht bekannt.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!