Genehmigung für Kündigung Depots bei einer Erbengemeinschaft und Bankvollmacht

  • Hallo !

    Folgender Fall liegt mir vor:

    Die Betreute ist Miterbin einer Erbengemeinschaft. Zu dem Nachlass gehört nur Bankvermögen bei drei Konten.

    Die Betreuerin hatte bereits einem Miterben Vollmacht erteilt für die Vertretung im Nachlassverfahren und für die Klärung der Bankangelegenheiten.

    Von zwei Banken wurde die Vollmacht akzeptiert. Bei diesen Banken sind vorallem Wertpapiere vorhanden. Diese sollen nun aufgelöst werden.
    Wird für die Auflösung der Konten und auch für die Kündigung der Wertpapiere eine Genehmigung benötigt ? Bin mir bei Erbengemeinschaften immer unsicher.

    Für die dritte Bank liegt nun eine Erbschaftsvollmacht vor.
    Muss in der Vollmacht die Betreute als Erbin aufgeführt werden oder die Betreuerin als ges.Vertreterin des Betreuers ?
    Für die Unterzeichnung der Vollmacht bin ich der Meinung, dass keine Genehmigung erforderlich ist.

  • Ich schließe mich der oben genannten Meinung nicht an. Würde der Betreuer handeln, so würde er eine Genehmigung benötigen. Durch zielgerichtetes Handeln umgeht er hier einen Genhmigungstatbestand. Das würde wohl das Gleiche sein, wenn er zur Kündigung der Wohnung jemand bevollmächtigt. Also ich bin der Ansicht, dass hier eine Genhmigung erforderlich ist.

  • Zu der anderen Frage bin ich der Meinung, dass in der Vollmachtserklärung Betreute und der Betreuer als ges. Vertreter aufgeführt sein muss. Wer soll denn sonst darin aufgeführt sein?

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