Justizsekretärin und dann Rechtspfleger?

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal eine Einschätzung von euch, wie meine Chancen so stehen. Ich interessiere mich sehr für den Beruf als Rechtspflegerin, weiß aber, dass es nicht sehr einfach ist da ranzukommen. Eine Bekannte von mir hat sich beworben und hat dort den Rat bekommen, erst die Justizsekretäranwärter Ausbildung zu machen, weil sie dann leichter den Rechtspfleger machen kann und sozusagen da "reinrutscht".

    Ich würde mich nun gerne in Hamburg für die Justizsekretäranwärter Ausbildung bewerben. Ich habe allerdings mit 3,3 keinen guten Abischnitt. Meinen Realschulabschluss habe ich mit 2,9 gemacht, aber der liegt schon sehr lange zurück, ich muss mich dann sowieso mit dem Abiturzeugnis bewerben, oder? Und habe ich mit diesem Schnitt überhaupt eine Chance?

    Zur Zeit studiere ich Sozialökonomie mit dem Schwerpunkt Rechtswissenschaft. Das Studium ist aber insgesamt leider gar nicht mein Ding, legidlich die Rechtssachen machen mir Spaß. Ich würde das Studium dann abbrechen, falls ich den Ausbildungsplatz erhalten sollte. Oder hätte ich mit einem abgeschlossenen Studium größere Chancen angenommen zu werden? Ich weiß einfach nicht was ich tun soll, ich werde bald 24 und möchte endlich mal "ankommen". Habe Bedenken, dass das Studium eher Zeitverschwendung ist..

    Ich freue mich über jede Antwort :)

  • Bei der Bewerbung solltest du beide Zeugnisse einreichen.

    Ich würde es einfach probieren, jedoch nicht unbedingt erwähnen, dass du die Ausbildung zur Justizsekretärin nur machen willst, um später Rechtspflegerin zu werden.

    Direkt für die Ausbildung zur Rechtspflegerin bewerben, könntest du dich wohl auch, wobei ich nicht sagen kann, wie in Hamburg die Anforderungen an den Abischnitt sind. Andererseits hast du durch dein Studium in Sachen Recht wohl schon (hoffentlich) solide Vorkenntnisse, sodass man vielleicht über den 3,3 Schnitt hinwegsehen könnte.

  • Einfach versuchen.
    Klar steigen mit der anferen Ausbildung die Chancen, aber Aussichtslos ist es auch nicht.

    Ich bin 27, gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und habe ein Abi von 3,0. Ich habe mich in dem Bewerbungsverfahren wohl recht gut geschlagen und werde das Studium jetzt im Oktober in Berlin antreten.

    Versuche es einfach!

  • Auch wenn meine Ausbildung schon knapp über 2 Jahrzehnte her ist, habe ich so einen Mist noch nicht gehört. Warum sollen deine Chancen besser sein, wenn du vorher in den mittleren Dienst gehst?
    Wir waren insgesamt um die 100 Anwärter, ich meine knapp über 60 aus Hessen und knapp unter 40 aus Thüringen und wir hatten 6 Aufstiegsbeamte dabei. Die Quote kannst du leicht ausrechnen.
    Und ich meine weiter, dass, zumindest in Hessen, du zwei Jahre gearbeitet haben musst, bevor du den Aufstieg machen kannst. Du wärst also bestenfalls mit 30 fertige Rechtspflegerin.

    Hast du schon mal an ein Jurastudium gedacht?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • So einfach ist es nicht, in die nächste Laufbahn zu wechseln.

    Hier mal ein Auszug aus dem hiesigen Laufbahngesetz (ist in den anderen BL bestimmt ähnlich geregelt):

    Beamte können zum Ausbildungsaufstieg in die nächsthöhere Laufbahn zugelassen werden, wenn sie 1. sich nach dem Abschluss der Probezeit im mittleren Dienst in einer Dienstzeit von mindestens vier und im gehobenen Dienst von mindestens sechs Jahren in ihrer Laufbahn bewährt haben,
    2. in der letzten Beurteilung die dienstliche Verwendbarkeit in der nächsthöheren Laufbahn bescheinigt bekommen haben und
    3. erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben.

    Die Probezeit dauert in der Regel 3 Jahre. Daher müsste man nach Beendigung der Ausbildung zum Justizsekretär mind. 7 Jahre warten. Hinzu kommt die Bescheinigung der Eignung und wenn dies vorliegt der Einstellungstest.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Der klassische Aufstieg ist nicht so einfach zu machen, das stimmt. Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass man über den Mittleren Dienst sehr wohl bessere Chancen im klassischen Bewerbungsverfahren hat. Schließlich hindert einen die Vorausbildung/Beschäftigung nicht daran sich im außerdienstlichen Wege zu bewerben.
    Allerdings würde auch ich dazu raten, es direkt zu versuchen. Bei mir war der Hintergrund nämlich ein anderer, ich konnte mit dem Berufsbild zunächst weniger anfangen als mit dem der Justizsekretärin und lernte den Beruf des Rechtspflegers erst durch die Ausbildung richtig kennen.

  • Wenn Du Rechtspflegerin werden möchtest, solltest Du Dich direkt für die entsprechende Laufbahn bewerben. Solltest Du dort abgelehnt werden, kannst Du immer noch den von Dir erwogenen Weg gehen.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Für Aufstiegsbeamte wird i.d.R eine Quote freigehalten, allerdings ist diese nicht besonders hoch. Ich kenne einen Kollegen, der nicht als Aufstiegsbeamter genommen wurde aber einen normalen Platz bekommen hat. Den Posten im mittleren Dienst musste er kündigen. Damit waren die Bezüge futsch und er musste mit Anwärterbezügen Vorlieb nehmen.

  • Für Aufstiegsbeamte wird i.d.R eine Quote freigehalten, allerdings ist diese nicht besonders hoch. Ich kenne einen Kollegen, der nicht als Aufstiegsbeamter genommen wurde aber einen normalen Platz bekommen hat. Den Posten im mittleren Dienst musste er kündigen. Damit waren die Bezüge futsch und er musste mit Anwärterbezügen Vorlieb nehmen.

    Dann besteht natürlich noch das Risiko nicht zu bestehen. Als Aufstiegsbeamter kann ich dann noch zurück.

  • Letztlich würde ich das davon abhängig machen ob der Beruf "Justizsekretärin" selber überhaupt eine Option wäre, dass geht aus der Frage nicht so recht hervor.
    (und nach Abi + begonnen Studium sollte man sich das schon gut überlegen)

    Diese Ausbildung nur wegen der vagen Hoffnung auf einen späteren Aufstieg zu machen, davon würde ich ehrlich gesagt abraten.

  • Danke für die bisherigen Antworten!

    Ein Jurastudium traue ich mir irgendwie nicht zu.. ich habe so viele Horrorstorys von den Staatsexamen gehört und das macht mir wirklich Angst. Und bis man ganz fertig ist dauert es ja auch 7 Jahre..

    Hm, vielleicht beende ich mein Studium und bewerbe mich dann auf einen Studienplatz für Rechtspflege? Es kommt doch bestimmt nicht so gut an, wenn ich das Studium einfach abbreche. Ach Mensch, ich bin momentan leider total unschlüssig und weiß nicht, was richtig ist.

    Was ich auf jeden Fall weiß ist, dass ich beruflich in die Justiz gehen möchte und am liebsten bei einer Staatsanwaltschaft arbeiten möchte, da mich besonders die strafrechtlichen Vorgänge interessieren..

  • Hm, vielleicht beende ich mein Studium und bewerbe mich dann auf einen Studienplatz für Rechtspflege?

    Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen ;)
    Aber wenn du Rechtspfleger werden willst spricht doch eigentlich nichts dagegen sich jetzt dafür zu bewerben! Ein Versuch kann ja nicht schaden :)

    Ich halte nur nichts davon ein Studium abzubrechen, das einem nicht gefällt, um eine Ausbildung (Justizsekretär) zu beginnen, obwohl man diesen Beruf auch nicht machen will (sondern eigentlich einen anderen).

  • Danke für die bisherigen Antworten!

    Ein Jurastudium traue ich mir irgendwie nicht zu.. ich habe so viele Horrorstorys von den Staatsexamen gehört und das macht mir wirklich Angst. Und bis man ganz fertig ist dauert es ja auch 7 Jahre..

    Hm, vielleicht beende ich mein Studium und bewerbe mich dann auf einen Studienplatz für Rechtspflege? Es kommt doch bestimmt nicht so gut an, wenn ich das Studium einfach abbreche. Ach Mensch, ich bin momentan leider total unschlüssig und weiß nicht, was richtig ist.

    Was ich auf jeden Fall weiß ist, dass ich beruflich in die Justiz gehen möchte und am liebsten bei einer Staatsanwaltschaft arbeiten möchte, da mich besonders die strafrechtlichen Vorgänge interessieren..

    Ein abgebrochenes Studium ist egal. In meinem Jahrgang waren deutlich mehr Studienabbrecher als Aufstiegsbeamte.
    Lass dich von Horrorstories nicht abhalten. Es schaffen ja auch noch mehr als genug die Examen.

    Mit Abitur und Studium, wenn auch abgebrochen, in den mD zu gehen, ist für mich deutlich unter Wert verkauft!

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Hallo zusammen,

    ich bräuchte mal eine Einschätzung von euch, wie meine Chancen so stehen. Ich interessiere mich sehr für den Beruf als Rechtspflegerin, weiß aber, dass es nicht sehr einfach ist da ranzukommen. Eine Bekannte von mir hat sich beworben und hat dort den Rat bekommen, erst die Justizsekretäranwärter Ausbildung zu machen, weil sie dann leichter den Rechtspfleger machen kann und sozusagen da "reinrutscht".

    Ich würde mich nun gerne in Hamburg für die Justizsekretäranwärter Ausbildung bewerben. Ich habe allerdings mit 3,3 keinen guten Abischnitt. Meinen Realschulabschluss habe ich mit 2,9 gemacht, aber der liegt schon sehr lange zurück, ich muss mich dann sowieso mit dem Abiturzeugnis bewerben, oder? Und habe ich mit diesem Schnitt überhaupt eine Chance?

    Zur Zeit studiere ich Sozialökonomie mit dem Schwerpunkt Rechtswissenschaft. Das Studium ist aber insgesamt leider gar nicht mein Ding, legidlich die Rechtssachen machen mir Spaß. Ich würde das Studium dann abbrechen, falls ich den Ausbildungsplatz erhalten sollte. Oder hätte ich mit einem abgeschlossenen Studium größere Chancen angenommen zu werden? Ich weiß einfach nicht was ich tun soll, ich werde bald 24 und möchte endlich mal "ankommen". Habe Bedenken, dass das Studium eher Zeitverschwendung ist..

    Ich freue mich über jede Antwort :)

    Wo wohnst Du denn? Käme ggf. ein anderes OLG für Dich in Frage?
    Das OLG Celle hat vom Notenschnitt eine extrem niedrige Hürde, wie ich finde. Da bis Du mit 3,3 Abischnitt noch voll drin. ;o)

  • Hm, vielleicht beende ich mein Studium und bewerbe mich dann auf einen Studienplatz für Rechtspflege? Es kommt doch bestimmt nicht so gut an, wenn ich das Studium einfach abbreche.

    Warum willst Du es fortsetzen, obwohl es Dir keine Freude bereitet? Jeder potentielle Arbeitgeber ist gut beraten, wenn er ein abgebrochenes Studium nicht pauschal als Manko sieht, sondern sich mit den dahinter stehenden Beweggründen befasst. Für mich zeugt es eher von Reife und Entschlusskraft, wenn jemand erkennt, dass der von ihm eingeschlagene Weg nicht der richtige ist, und deshalb Konsequenzen zieht.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Soweit ich das Überblicke, haben sich die Einstellungsvoraussetzungen im gD die letzten 15 Jahre doch ganz schön geändert. Vom strukturierten Interview bis zum AC gibts doch jetzt alles.
    Zählt denn überhaupt der Abi-Schnitt, oder der Durchshnitt aus Mathe, Deutsch und Fremdsprache? Sooo notenfixiert ist das doch auch alles nicht mehr.

    Ich würde bei einem Wunsch-OLG einfach mal im Ausbildungsreferat anrufen und nachfragen welche Voraussetzungen gegeben sein müssen. Dann weißt du woran du bist.

    In einem Vorstellungsgesräch für den mD sagen, dass ich das nur mache, weil ich mir dadurch bessere Chancen ausrechne Rpfl zu werden, geht m. E. gar nicht. Die Ausbildung kostet Geld und zudem wird man nach der Ausbildung erstmal gebraucht. Das is nix mit gleich aufsteigen. Das dauert. Ich kenne von Prüfung mD bis Prüfung gD 10 Jahre.

    Bewirb dich doch einfach. Du willst Rpfl werden und nicht Justizseketärin. Und als Plan B würe ich

    a) über das Arbeitsamt oder das Studierendenwerk eine Beratung machen, was ich alternativ studieren könnte wenn es nicht klappt und

    b) mir überlegen, ob es HH sein muss. (Hierzu sei aber angemerkt, dass ein BL-Wechsel oft der absolute Horror ist. Ich habe 8 Jahre gewartet!)

  • 1) Hamburg als Stadtstaat hat den Vorteil, dass man nicht durch "die halbe Republik" versetzt werden kann
    2) Als Aufsteiger bekommst du weiter dein Gehalt, klappt es nicht, geht es zurück

  • Ich hatte auch ein abgebrochenes Studium (Chemie) hinter mir,
    als ich mich für die Rechtspflege entschieden habe.
    Im großen und ganzen habe ich diese Entscheidung nicht bereut.

    Als Bewerber sollte man allerdings beim Einstellungsgespräch auf die Frage gefasst sein,
    warum das erste Studium abgebrochen wurde.
    Antworten wie "ich habe Angst vor Prüfungen" oder "Jura lag mir nicht so"
    wären da vermutlich nicht besonders hilfreich.

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:

  • 1) Hamburg als Stadtstaat hat den Vorteil, dass man nicht durch "die halbe Republik" versetzt werden kann

    Wenn man örtlich nicht gebunden ist (Kinder, Grundbesitz) erhöht es aber die Chancen auf den Beruf, wenn man auch andere Bundesländer in Betracht zieht.


    2) Als Aufsteiger bekommst du weiter dein Gehalt, klappt es nicht, geht es zurück

    Aber wenn es mit dem Studium im Wege des Aufstieges nicht klappt (was auch nicht leichter wird, wenn man älter ist), hängt man in einem Job, der einen vielleicht nicht erfüllt.

    Der Rat, es erstmal im mittleren Dienst zu versuchen, zielt m. E. (nicht ganz uneigennützig) darauf, auch die dortigen Stellen mit gut qualifizierten Kandidaten zu besetzen. Aber dass die tatsächlichen Chancen für einen Aufstieg nicht so berauschend sind, wird meist zurückgehalten.

    Für den Start des Studiums in diesem Jahr bist du eh zu spät dran.
    Werde dir klar darüber, was du wirklich willst.
    Du musst dein derzeitiges Studium ja nicht abbrechen, bevor du eine Zusage zum Rechtspfleger-Studiengang hast.

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