Verkehrswertgutachten

  • Der Betreute und seine Schwester sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses. Beide haben das Haus jetzt verkauft. Ein Verkehrswertgutachten wurde nicht erstellt. Könnte man jetzt argumentieren, dass wenn die Schwester den Verkauf als vorteilhaft ansieht, dies auch für den Betreuten gelten wird und daher kein Gutachten zur Erteilung der Genehmigung erforderlich ist ?

  • Wäre mir zu riskant, ohne Gutachten genehmige ich normalerweise keine Immobiliengeschäfte. Auch ist unter Umständen die Lebenssituation und der Bedarf an Geld zwischen Bruder und Schwester ein anderer.

  • Ich habe in solchen Fällen nie ein Gutachten erholt, wenn keine Anhaltspunkte für einen höheren Wert vorlagen. Es ist grundsätzlich nicht anzunehmen, dass andere Beteiligte zu billig verkaufen wollen. Da wären sie ja auch schön blöd. Den Preis regelt der Markt und daher kann man die Leute ja fragen, wie sie selbst auf den besagten Kaufpreis gekommen sind. Dies wird in aller Regel völlig plausibel dargelegt.

    Vergleichbar ist der Fall, dass ein Nachlasspfleger für einen vormaligen Miteigentümer amtiert, der nur einen geringen quotalen Anteil hat. Jetzt tritt die Gesamtheit der Eigentümer auf und verkauft zu einem bestimmten Preis. Soll man jetzt ein Gutachten erholen, nur weil für eine geringe Miteigentumsquote ein Nachlasspfleger beteiligt ist?

  • Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Betreute bei dem Geschäft durch seinen Betreuer vertreten war. Wer ist das denn?
    Ist der Käufer der Immobilie verwandt?

    Ich frage, weil ich es auch schon hatte, dass Betreuter und Schwester an die Tochter der Schwester verkaufen und der Betreuer der andere Bruder war. Da war das mit der Neutralität un dem Gewinnerzielungbedürfnis so ein Sache.


    Es gab mal die Möglichkeit eine vereinfachte Verkehrswertberechung beim Gutachterausschuss derStadt/LKR zu bekommen. Die dient dann als Anhaltspunkt dafür, ob der Preis im Rahmen liegt. Das kostete 50 EUR. Vielleicht reicht dir das.

  • Wäre mir zu riskant, ohne Gutachten genehmige ich normalerweise keine Immobiliengeschäfte. Auch ist unter Umständen die Lebenssituation und der Bedarf an Geld zwischen Bruder und Schwester ein anderer.


    Das sehe ich genauso. Der Betroffene ist auf die Einnahmen aus dem Verkauf vielleicht (kurzfristig) gar nicht angewiesen, die Schwester allerdings ggf. dringend.

    Und wer sagt mir denn, dass der Käufer nicht ein Freund oder guter Bekannter der Schwester ist und deshalb zum Freundschaftspreis verkauft wird (und anschließend ggf. zu einem weit höheren Preis eine Weiterveräußerung erfolgt)? :gruebel:

  • Wenn dir alle Parameter (Größe, Wohnfläche, Nutzfläche, Zimmer, Alter, Zustand etc.) des Hauses/Grundstückes vorliegen und du kein Gutachten einholen möchtest, könntest du auch mal bei den gängigen Immobilienverkausportalen im Netz nach vergleichbaren Objekten suchen. Damit hast du zumindest einen groben Anhaltspunkt, ob der vereinbarte Preis dem Markt entspricht oder nicht.

  • Der Betreute und seine Schwester sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses. Beide haben das Haus jetzt verkauft.

    War der Betreuer beim Verkauf mit anwesend? Das geht aus Deinem SV nicht hervor, das ist für mich zuerst entscheidend. War kein Betreuer dabei, aus die Maus ...

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
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  • @ Anton

    Hat der Betreuer (vielleicht zufällig die Schwester) mit Unterschrieben?

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  • Der Betreute hat leider nicht mitunterschrieben.

    Und wie haben beide dann verkauft? War der Betreuer da oder ist gar die Schwester Betreuerin?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Gut, dann in Trippelschritten: Ist ein Anverwandter Betreuer? Gar die Schwester?

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  • Gut, dann in Trippelschritten: Ist ein Anverwandter Betreuer? Gar die Schwester?


    Spielt das so eine große Rolle für die Entscheidung, ob ein Grundstücksgutachten vorgelegt werden sollte? :gruebel:

    Entgegen Cromwell ist dies aus meiner Sicht erforderlich, da durchaus unterschiedliche Interesse des Betreuten und seiner Schwester bestehen können (egal ob diese selbst Betreuerin ist oder ein Außenstehender). (siehe mein Beitrag weiter oben)

    So oder so sollte der Betreuer darlegen können, weshalb er den Verkauf für erforderlich hielt und weshalb er den Kaufpreis für angemessen erachtet.

  • Ganz normal: der Betreuer war da.

    Dann hoffe ich mal, dass es kein Berufsbetreuer war, welcher die Frage nach Qualitätsstandards hiermit befeuert, wie gehe ich mit einer Immobilie im Vermögen meines Betroffenen um?

    Es ist hier alles ein wenig müßig, den Schverhalt aus dem Nichts zu ziehen, um dann noch Ideen zum herunterziehen der Kuh vom Eis zu entwickeln. :confused:

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