Umzugskosten Erstattung?

  • Guten Abend ihr Lieben,

    ich hoffe ich stelle keine allzu doofe Frage, aber ehe ich mich irgendwo am Telefon 'blamiere', dachte ich, ich frag erstmal bei euch nach.

    Folgende Situation: Am 01.08. beginne ich mein Duales Studium zur Rechtspflegerin am OLG Köln. Zur Zeit wohnen wir, mein Partner und ich, noch in einer gemeinsamen Wohnung in RLP und werden aufgrund der Ausbildung am 01.07. gemeinsam nach NRW ziehen. Zum einen so nah an die FH, dass ich dort keine Unterkunft brauche, aber zum anderen auch in die Nähe eines Gerichts, sodass ich (hoffentlich) in der Praxisphase auch keinen allzu weiten Weg habe.

    Nun wies mich ein Bekannter darauf hin, dass man ggf. Anspruch auf anteilige Kostenerstattung der Umzugskosten hat. Er weiß, dass diese bei einer Abordnung getragen würden, aber auch nach eigener Recherche konnte ich keine Regelungen bzgl. eines Umzugs zu Ausbildungszwecken für Anwärter finden.

    Kennt sich damit jemand aus oder hat sogar nähere Informationen ob es eine Regelung gibt oder wie diese aussieht? An welche Stelle müsste man sich wenden um dergleichen in Erfahrung zu bringen?

    Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen.

    Ich wünsche noch einen angenehmen Abend.

    Liebe Grüße,
    elbito

    Einmal editiert, zuletzt von elbito (3. Mai 2018 um 22:01)

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