Beihilfe und KV - Beleg verloren

  • Hallo liebes Forum,

    ich hoffe, ich habe die Frage im richtigen Subforum gestellt.
    Folgendes Problem:
    Ich möchte gerne Anträge bei KV und Beihilfe stellen. Habe jetzt festgestellt, dass mir zwei Belege verloren gegangen sind. Habe auch keine Kopien gemacht, allerdings habe ich den Beleg der EC Kartenzahlung.
    Habe gerade bei der Beihilfe angerufen, die meinten, Pech gehabt, kann ich nicht geltend machen.

    Ist euch das schonmal passiert und habt ihr Tipps, wie ich das noch retten kann? Das war schon viel Geld :(
    LG

  • Dann würde ich in der Apotheke fragen ob die dir helfen können. Die könne dir ja sagen wie man an ein Duplikat ran kommt.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Ich würde erst in der Apotheke nachfragen, denn nur ein Rezept nützt dir ja nichts, da müsstest du die Medikamente ja noch mal bezahlen.
    Die haben doch sicher eine ordentliche Buchführung und wissen was sie wem verkauft haben.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Du hast noch den EC-Zahlungsbeleg.

    Dazu gehört ein Kassenbon der Apotheke.

    Auf dem Kassenbon der Apotheke sind alle Medikamente aufgeführt, die Du mit der Karte bezahlt hast.

    Ich würde die Apotheke bitten, diesen Kassenbon anhand der Daten des EC-Zahlungsbelegs zu rekonstruieren.

    Wenn das geht und Du den rekonstruierten Beleg mit den darin aufgeführten Medikamenten erhalten solltest, würde ich mich an den Arzt wenden und darum bitten, eine Zweitschrift des Rezepts (unter dem damaligen Datum) auszustellen. Falls er das macht, würde ich alle Unterlagen zweimal für mich kopieren. Dann würde ich die neuen Belege an die Beihilfestelle schicken.
    Falls sie erstattet, ist es gut, sonst musst Du sehen, warum sie ablehnt und ggf. Widerspruch einlegen.

    Erst wenn die Beihilfesache ausgefochten bzw. erledigt ist, würde ich die Unterlagen zusammen mit einer Kopie des eventuell für Dich positiven Bescheids bei der KV einreichen.

    Normalerweise erstattet die KV nur bei Vorlage der Originalbelege, nicht bei Vorlage von Kopien (Guck in die Versicherungsbedingungen. Ggf. solltest Du dann überlegen, ob Du einen Anwalt einschaltest bzw. ob es das Prozessrisiko wert ist.

  • Normalerweise erstattet die KV nur bei Vorlage der Originalbelege

    Das scheint in Zeiten der Belegeinreichung per Smartphone-App nur noch selten der Fall zu sein...

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)


  • ...
    Normalerweise erstattet die KV nur bei Vorlage der Originalbelege...

    Das ist bei meiner schon seit Jahren überholt.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Ich weiß nicht, ob die Frage hier hingehört, aber falls man Beamter wird und vorher gesetzlich versichert war:
    Sucht man sich die privaten Zusatzversicherungen, die die Kosten übernehmen, die die Beihilfe nicht bezahlt, selbst aus?

    Also man vergleicht die Angebote, nicht wahr?
    Gibt es da eine Liste, welche privaten Krankenkassen es überhaupt gibt?

  • Guhgel "private Krankenversicherung"!

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  • meine Beihilfestelle erkennt neuerdings Kopien von Medikamentenabrechnungen nicht mehr an, weil sie die nicht einscannen können. Es ist mir völlig wurst, wie die Belege abspeichern. Weder die von der Apotheke noch die von mir gefertigten Kopien (besser) werden anerkannt. Der Anwalt erhält Montag die Vollmacht (von morgen an Kurzurlaub).

  • meine Beihilfestelle erkennt neuerdings Kopien von Medikamentenabrechnungen nicht mehr an, weil sie die nicht einscannen können. Es ist mir völlig wurst, wie die Belege abspeichern. Weder die von der Apotheke noch die von mir gefertigten Kopien (besser) werden anerkannt. Der Anwalt erhält Montag die Vollmacht (von morgen an Kurzurlaub).

    Was ist denn genau deren Problem? Wollen sie die Belege im Original haben?

  • Steht das nicht in der BeihilfeVO (oder wie auch immer die sich nennt), was einzureichen und natürlich anzuerkennen ist?

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  • meine Beihilfestelle erkennt neuerdings Kopien von Medikamentenabrechnungen nicht mehr an, weil sie die nicht einscannen können. Es ist mir völlig wurst, wie die Belege abspeichern. Weder die von der Apotheke noch die von mir gefertigten Kopien (besser) werden anerkannt.....


    Und was sagen deine Beihilfevorschriften dazu? :gruebel:

    Dort ist eigentlich genau geregelt, was einzureichen ist. Die Regelungen unterliegen auch mal Veränderungen. Das können Erleichterungen sein (z. B. Kopien genügen) oder es werden doch (wieder) Originale gefordert.

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