Zu mir kam ein Betreuter, dem fristlos gekündigt wurde, da er unrechtmäßig einen Untermieter bei sich aufgenommen hat.
Kündigungsschreiben wurde vorgelegt. Lt. Mietvertrag darf er keinen Untermieter aufnehmen. Er möchte einen Beratungshilfeschein.
Der Betreuer des Antragstellers hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Einwilligungsvorbehalt besteht nicht.
Der Betreuer hat eine neue Wohnung für den Betreuten. Er will nicht gegen die Kündigung vorgehen.
Der Untermieter hat nun alles in die Hand genommen, den Betreuen hierher gebracht bzgl. Antrag auf Beratungshilfe -
und möchte zusätzlich auch für sich einen Schein, da ihn der Betreuer zum Auszug aufgefordert hat, Schreiben wird vorgelegt.
Kann ich dem Betreuten und zusätzlich dem Untermieter einen Berechtigungsschein erteilen?
Wenn der Betreuer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann kann doch der Betreute nicht selbst bestimmen, wo er wohnt ...
Danke.