Ein Gläubiger macht Zwangsvollstreckungskosten geltend:
Für die Vermögensauskunft veranschlagt er 54 €. Das passt.
Er holt gleichzeitig 2 Drittschuldnerauskünfte ein und verlangt hierfür 144,72 € (0 ,3 Gebühr aus 2.224,15 € x 2).
Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das geht - finde aber nichts Passendes hierzu.