Huhu,
ich bekomme derzeit reihenweise Anträge von Gläubigern der hiesigen Zwangsversteigerungsverfahren auf Hinterlegung von Geldbeträgen, die im Rahmen der Zuteilung im Teilungsplan der ausgezahlt wurden, den Gläubigern in dieser Höhe aber nicht mehr zustehen.
Das liegt wohl auch daran, dass die Gläubiger in der hiesigen Zwangsversteigerungsabteilung anrufen und das Geld zurück zahlen wollen und darauf hin vom Rechtspfleger an die Hinterlegungsstelle verwiesen werden.
Wie handhabt ihr solche Fälle?
Liebe Grüße