Gläubigermehrheit im Vollstreckungsbescheid

  • Hallo zusammen,

    ich habe die Suchfunktion schon bemüht, aber leider nichts gefunden, das auf meinen Sachverhalt passt.

    Vollstreckt werden soll aus einem VB. Es sind zwei Gläubiger ohne Angabe des Beteiligungsverhältnisses. Im PfÜB Antrag ist nun nur ein Gläubiger aufgeführt, da wohl die Erhöhungsgebühr gespart werden soll. Das GBA hat bereits eine ZwaSiHyp eingetragen. Hier wurden beide als Gesamtgläubiger eingetragen. Ich weiß, dass es Rechtssprechung gibt, wonach in so einem Fall formlos vor dem GBA das Beteiligungsverhältnis erklärt werden kann. Gilt das nun auch für den PfÜB?

    Hatte jemand sowas schon einmal und kann mir weiter helfen?


  • Das GBA hat bereits eine ZwaSiHyp eingetragen. Hier wurden beide als Gesamtgläubiger eingetragen.

    Ob das zu Recht erfolgt ist??? Fehler können überall passieren.
    Ich hatte gerade einen Fall, in dem ich die Anordnung der Zwangsversteigerung aus einer Zwangshypothek zurückweisen musste (da diese für Gesamtgläubiger eingetragen war, der Titel das aber für mich nicht hergab, Beschwerde gehalten.)

  • Okay also die Aussage von Frog leuchtet mir ein. Das hatte ich mir auch schon überlegt. Aber müsste ich nicht eigentlich den Titel berichtigen/ergänzen lassen? Laut der von 45 zitierten Kommentarstelle MUSS der Titel Aufschluss über das Beteiligungsverhältnis geben.

  • Okay also die Aussage von Frog leuchtet mir ein. Das hatte ich mir auch schon überlegt. Aber müsste ich nicht eigentlich den Titel berichtigen/ergänzen lassen? ....


    Du als Vollstreckungsgericht sicher nicht.

    Wenn erforderlich, muss ggf. der Gläubiger einen entsprechenden Antrag beim Mahngericht stellen (wohl aber ohne Erfolgsaussicht, wenn VB = Mahnantrag).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!