erste Klausuren

  • Stimmt es, dass es in Brandenburg bzw. Berlin im 1ten Studienjahr nach drei Monaten eine Art Auswahlklausur gibt, bei der man sozusagen rausfliegen kann?
    Oder kann man sie wiederholen?

    Geht es da vor allem um Grundlagen?
    Kann man sich vor dem Studium darauf vorbereiten?
    Ist es vor allem BGB?

    Wie ist es generell? Kann man Prüfungen nachschreiben oder fällt man, wenn, dann gleich durch?

    3 Mal editiert, zuletzt von Quinquin (13. Mai 2018 um 15:13)

  • Wenn man eine Klausur nicht bestanden hat, kann sie nicht nachgeschrieben werden. Man muss dann sehen, dass man die schlechte Note durch andere Klausuren ausgleicht.

    Vor dem Studium kann man sich eher schlecht vorbereiten; die Monate vor den Klausuren sind die Vorbereitung.

    Was passiert, wenn man keine Klausur aus dem ersten Block besteht, kann ich nicht sagen.

  • Stimmt es, dass es im ersten Studienjahr nach drei Monaten eine Art Auswahlklausur gibt, bei der man sozusagen rausfliegen kann?
    Oder kann man sie wiederholen?

    Geht es da vor allem um Grundlagen?
    Kann man sich vor dem Studium darauf vorbereiten?
    Ist es vor allem BGB?

    Wie ist es generell? Kann man Prüfungen nachschreiben oder fällt man, wenn, dann gleich durch?

    Also in Bayern gibt es das nicht.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Wer bereits die erste Klausuren verdaddelt, sollte sich mal darüber Gedanken machen, woran es liegt und ob die Berufswahl geschickt war. Normalerweise geht es einfach weiter, ich kann mir aber schon vorstellen, dass Anfragen kommen werden, ob es besser werden kann. Eine rechtliche Möglichkeit, die Ausbildung zwangsweise zu beenden sehe ich grundsätzlich nicht.

  • Wie bereits geschrieben ist für eine Antwort die Kenntnis des Bundeslandes notwendig:

    zB NRW

    [FONT=&amp]§ 16 RpflAO
    Vorzeitige Entlassung
    [/FONT]


    [FONT=&amp]Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter können nach Maßgabe des § 23 Abs. 4 BeamtStG entlassen werden, wenn sie aufgrund ihrer Leistungen oder ihres Verhaltens für den gehobenen Justizdienst nicht geeignet erscheinen oder wenn sie die an sie zu stellenden geistigen oder körperlichen Anforderungen nicht erfüllen. Eine Entlassung soll erfolgen, wenn die im ersten Studienabschnitt erbrachten Leistungen nicht wenigstens mit ausreichend“ bewertet werden. Wird die sofortige Vollziehung der Entlassungsverfügung angeordnet (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO), so darf die Ausbildung von der Zustellung der Anordnung an nicht mehr fortgesetzt werden; hierauf ist die Anwärterin oder der Anwärter hinzuweisen.[/FONT]

  • Berlin und Brandenburg (und auch Sachsen-Anhalt) schicken die Anwärter an die HWR Berlin. Dort gibt es nach drei Monaten eine Klausur (BGB AT und etwas Schuldrecht). Sie ist jedoch nicht als "Rausschmeißer" konzipiert, eine 5,0 hat keine Konsequenzen. Wenn ich mich richtig erinnere, folgen ersten Abschnitt ohnehin noch 16 weitere Klausuren.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • Die 1. Klausur mit dem Themeninhalt BGB AT und Schuldrecht wird nach ca. 5 Monaten geschrieben und wird mit allen anderen Klausuren des 1. Abschnitts verrechnet. Eine Vorbereitung darauf erfolgt in Form von Vorlesungen, welche du mit entsprechender Literatur unterstützen kannst/solltest. Die Bücher wie Brox / Walker und weitere werden dir am Anfang der Vorlesung genannt. Als Tipp kann ich dir sagen, dass du genau diese nutzen solltest, da komischerweise die Fälle in der Klausur aus der Vorlesung oder diesen Büchern stammen. :gruebel:

  • Die 1. Klausur mit dem Themeninhalt BGB AT und Schuldrecht wird nach ca. 5 Monaten geschrieben und wird mit allen anderen Klausuren des 1. Abschnitts verrechnet. Eine Vorbereitung darauf erfolgt in Form von Vorlesungen, welche du mit entsprechender Literatur unterstützen kannst/solltest. Die Bücher wie Brox / Walker und weitere werden dir am Anfang der Vorlesung genannt. Als Tipp kann ich dir sagen, dass du genau diese nutzen solltest, da komischerweise die Fälle in der Klausur aus der Vorlesung oder diesen Büchern stammen. :gruebel:

    Kannst du noch andere Bücher empfehlen? Fange im Oktober an und könnte so schon mal ein wenig Schmökern.

  • Ich mochte Musielak, Grundkurs BGB vom Beck Verlag. Gut lesbar und fängt im Basiswissen an. Insgesamt wäre es aber evtl. günstiger, den Band parallel zur Vorlesung zu lesen.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

  • nun macht doch nicht Geheimnisse in die Klausuren. Wer im Unterricht mitkommt und nicht gleich nach dem Unterricht in die Grünanlagen geht, sollte es schaffen. KEINE ANGST.

  • All diese lustigen Bücher und Skripte haben bei mir immer nur zum Osmose-Lernen getaugt. Sprich, ab unters Kopfkissen und hoffen, dass über Nacht was durchsickert :D

    Auch wenn ein Beamter schnell und unbürokratisch handelt, kann eine amtliche Tätigkeit vorliegen.
    (LG Bielefeld, Urteil vom 28. Januar 2003 – 2 O 634/02 –, juris)

    Ein Narr ist viel bemüht; des Weisen ganzes Tun,
    Das zehnmal edeler, ist Lieben, Schauen, Ruhn.
    Angelus Silesius (1624 - 1677)

  • Rechtspflege ist zu großen Teilen ein Fleißstudium, jedenfalls nach meinem Empfinden. Viele haben keine Probleme mit dem Verständnis, aber keine Praxis im Schreiben von Klausuren - also letztendlich im Schreiben von Gutachten. Gerade darauf wirst du dich am besten mit den Vorlesungen vorbereiten :) Üben!

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

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