Guten Morgen,
ich habe eine Zivilakte aus den 90ern vorliegen (bzw. die digitale Kopie). Der Klägervertreter beantragt die Berichtigung von Versäumnisurteil und Kostenfestsetzungsbeschluss, da auf Klägerseite eine Umfirmierung stattgefunden hat. Ich war zunächst auf dem Holzweg und ging von einer Rechtsnachfolgeklausel aus, offensichtlich hatte ich nicht genau genug gelesen Nach demAnhörungsprozedere liegt die Akte jetzt wieder vor mir, ich fange an die Klausel zu tippen und merke, dass es ja eine Berichtigung und keine Umschreibung ist. Jetzt die ganz blöde Frage: Kann ich als Rechtspfleger ein Versäumnisurteil auf Antrag berichtigen? Wahrscheinlich nicht, oder? Dann würde ich den Berichtigungsbeschluss nur für den KFB machen und die Akte schnellstmöglich der zuständigen Richterin vorlegen, damit diese das Urteil berichtigt.
Der Berichtigungsbeschluss wird dann mit dem Original verbunden, richtig? Und nochmal von Amts wegen zugestellt?
Tut mir leid, wenn meine Fragen etwas dämlich sind. Irgendwie bin ich von der neuen Erkenntnis, dass es keine Klausel ist, etwas überrumpelt und jetzt gänzlich verunsichert…
Danke im Voraus für eure Hilfe!
Liebe Grüße