Guten Morgen,
irgendwie ist heute der Wurm drin oder ich stehe heute mit Zuständigkeitsfragen auf dem Kriegsfuß.
Es liegt eine Zivilakte vor, die bislang lediglich aus der Klageschrift besteht. Nun hat die Richterin das schriftliche Vorverfahren angeordnet und die Zustellung der Klageschrift an die Beklagtenseite mit Fristsetzung zur Erklärung der Verteidigungsabsicht verfügt. Der Beklagte lebt in den Niederlanden und die Akte wurde mir nun zugeschrieben mit dem Vermerk „Frau Rechtspflegerin bzgl. Zustellung in den Niederlanden.“
Ich muss ehrlich sagen, ich fühle mich unzuständig und kenne es bisher nur so, dass jeder seine ausgehenden Ersuchen selbst macht. Das wurde bislang von keinem Richter an mich delegiert. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das auch tatsächlich nicht geht oder eben bisher nur nicht gemacht wurde, das Delegieren. Ich weiß aber doch hier auch gar nicht, ob sie mit Einschreiben oder Aufgabe zur Post oder über das Konsulat oder was weiß ich zugestellt haben möchte. Das muss doch der Richter hier entscheiden oder sehe ich das falsch?
Für Tipps und Hinweise wäre ich sehr dankbar!
Liebe Grüße