• Betr.:Baden-Württemberg


    Ich bin verheiratet undhabe 2 Kinder für die ich Kindergeld bekomme. Ein Kind beendet am 30.06.2018seine Ausbildung und ist ab 01.07.2018 voll berufstätig.

    Wie ändert sich dadurchmein Beihilfesatz für mich, meine Frau und mein anderes Kind ?

    Muss ich die privateKrankenversicherung für mich erhöhen ?

  • Der BVO BaWü ist zu entnehmen, dass der Bemessungssatz für den Beihilfeberechtigten 50%, für den berücksichtigungsfähigen Ehegatten ebenfalls 50% und für die berücksichtigungsfähigen Kinder jeweils 80% beträgt (§14 BVO). Insoweit dürfte sich hinsichtlich der Beihilfe nichts ändern, außer dass Du für das berufstätige Kind ab 01.07.2018 keine Beihilfe mehr erhältst.
    Deine pKV sollte als Pendant dazu folgende Konditionen haben: Du selbst 50%, (eventuell Deine Frau 50%,) Kind1 20% und Kind2 20%. Da das berufstätige Kind ab 01.07.2018 (mutmaßlich) gesetzlich versichert ist, musst Du dies auch der pKV mitteilen, damit Dein Vertrag entsprechend angepasst wird. Im Ergebnis solltest Du selbst weiter zu 50% (eventuell Deine Frau zu 50%) und Kind2 zu 20% versichert sein.

  • Hi,

    da du zwei berücksichtigungsfähige Kinder hast bist du derzeit bei 70% und die Kinder bei 80% Beihilfesatz.


    • Kinder sind dann beihilferechtlich berücksichtigungsfähige Angehörige, wenn sie bei dem Beihilfeberechtigten im Familienzuschlag nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind
    • Du erhältst den kinderbezogenen Teil im Familienzuschlag, wenn du Kindergeld bekommst



    Heißt: so lange du Kindergeld beziehst, erhältst du auch einen kinderbezogenen Familienzuschlag und solange bist du 70% und die Kinder 80%.

    Generell endet die beihilferechtliche Berücksichtigungsfähigkeit des Kindes erst mit Ablauf des Kalenderjahres. Dann verringert sich der persönliche Bemessungssatz von dir auch erst mit Ablauf des Kalenderjahres von 70 % auf 50 %. Du solltest also zum Ende diesen Jahres deine PKV von derzeit 30% auf 50 % hochstufen.

    Dein Sachbearbeiter bei der LBV kann dir da aber bestimmt auch weiterhelfen. :)


  • Hi,

    da du zwei berücksichtigungsfähige Kinder hast bist du derzeit bei 70% und die Kinder bei 80% Beihilfesatz.

    ...


    Das mit den 70% kenne ich auch aus anderen Bundesländern, in den Beihilfevorschriften von Baden-Württemberg habe ich eine entsprechende Regelung jedoch nicht gefunden. Kannst Du dafür bitte mal die Quelle nennen?

  • Für Beamte, die nach dem 01.01.2013 in den Landesdienst BaWü eintraten, besteht auch für den Ehepartner nur noch ein Beihilfeanspruch von 50%. Vor diesem Zeitpunkt betrugen diese noch für beide 70%.

    Die Kollegen bei der LBV können den genauen Zeitpunkt benennen. Am Besten einfach eine kurze Anfrage über das Kundenportal starten und innerhalb einiger Tage gibt es dann die schriftliche Antwort. Anrufe sind aufgrund der massiven Arbeitsüberlastung bei den dortigen Kollegen nicht allzu gerne gesehen.

  • Hi,

    da du zwei berücksichtigungsfähige Kinder hast bist du derzeit bei 70% und die Kinder bei 80% Beihilfesatz.

    ...


    Das mit den 70% kenne ich auch aus anderen Bundesländern, in den Beihilfevorschriften von Baden-Württemberg habe ich eine entsprechende Regelung jedoch nicht gefunden. Kannst Du dafür bitte mal die Quelle nennen?

    Hi,

    schau mal hier:

    https://lbv.landbw.de/-/bemessungssatz

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