An sich kann eine Nachlassakte nicht verschwinden. Im Geschäftsbetrieb muss registriert sein, wo sich die jeweilige Akte gerade befindet und wenn das nicht der Fall ist oder die Akte an der angegebenen Stelle nicht auftaucht, ist es eben eine Schlamperei.
Ist aber derzeit in großen Teilen BWs die Tagesordnung.
Man weiß eigentlich zu vielen Verfahren nicht, wo die Akten bzw. die Altakten geblieben sind.
ich selbst musste die Tage feststellen, dass nach Erfassung (eigentlich) aller zu meinem Referat gehörenden Altakten, lt. Liste noch Alten zu erfassen wären, die aber unauffindbar sind.
Wo sie geblieben sind, kann nicht rekonstruiert werden. Versandt an anderes Gericht? Geschlossen und ggf. falsch abgelegt? Noch offen und verlegt? Zu anderem Verfahren gezogen?