weitere vollstreckbare Ausfertigung

  • Hallo zusammen.

    Ich benötige nochmal Hilfe.

    Folgender Fall:
    Kläger beantragt eine weitere vollstreckbare Ausfertigung (erste Ausfertigung ist nicht auffindbar . Er versichert, dass der Schuldner einen Teil bereits bezahlt hat.

    Der Schuldner erklärt jedoch er habe die Forderung beglichen und die Ausfertigung sei ihm vom GV ausgehändigt worden. Aus der Akte entnehme ich das die Forderung höher war als der vom Schuldner angegebene Betrag.

    Der Kläger erklärt das nur wegen eines Teilbetrages vollstreckt wurde. Es aber erklären würde, warum die Ausfertigung nicht auffindbar ist.

    Was mache ich in so einem Fall? Und wenn ich eine weitere vollstreckbare erteile, dann mit einer Teilklausel?

    Danke :)

  • Wenn der GV tatsächlich den Titel zu unrecht an den Schuldner herausgegeben hat, ist dies natürlich ein Fall für die Erteilung einer weiteren Ausfertigung.

    Teilzahlungen würde ich nicht in irgendeiner Form in der Klausel vermerken.

  • Wenn der GV tatsächlich den Titel zu unrecht an den Schuldner herausgegeben hat, ist dies natürlich ein Fall für die Erteilung einer weiteren Ausfertigung.

    :daumenrau

    Teilzahlungen würde ich nicht in irgendeiner Form in der Klausel vermerken.

    Dem stimme ich grundsätzlich ebenfalls zu. Allerdings würde ich im konkreten Fall die vom Gläubiger zugestandenen Zahlungen vermerken, gerade weil offenbar Streit darüber besteht, in welcher Höhe noch vollstreckt werden kann.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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