Vorsorgevollmacht Schenkungsverbot

  • Hallo :),

    ich habe einen Erbauseinandersetzungsvertrag vorliegen. Eine Erbin wird aufgrund einer Vollmacht durch ihren Sohn vertreten. Die Vollmacht ist als Generalvollmacht bezeichnet, enthält aber folgende Bestimmung:

    A ist im Rahmen der Vollmacht befugt gleich einem Betreuer tätig zu werden.
    Die Vollmacht soll auf jeden Fall so ausgelegt werden, dass A alles rechtlich zulässige so weit wie möglich für mich erledigen kann.

    Ich habe mir nun überlegt, ob der Bevollmächtigte den Beschränkungen eines Betreuers (Schenkungsverbot) unterliegt. Der erste Satz spricht meiner Meinung nach schon dafür. Bei einem Kaufvertrag mit einem Dritten hätte ich jetzt weniger Probleme gesehen. Bei mir ist es jedoch ein Erbauseinandersetzung bei dem die Erben Miteigentumsanteile am Flst. erwerben. Was meint ihr?

  • Eine Teilungsanordnung des Erblassers gibt es nicht? Ansonsten stimme ich zu (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.10.2014, 20 W 252/14). Bei einem Kaufvertrag mit einen Dritten spräche immerhin noch der Erfahrungssatz für eine entgeltlichen Veräußerung.

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