Teilungsversteigerung mehrerer Grundstücke

  • Mein Studium ist leider schon eine Weile her und seitdem war Zwangsversteigerung für mich kein Thema mehr.:oops:

    Nun liegt mir aktuell ein Fall vor, bei dem ich nicht mehr weiter weiss:
    Es besteht eine Erbengemeinschaft an mehreren Grundstücken, 3 Erben stehen zudem unter Betreuung. Ein freier Verkauf scheiterte, da ein Mitglied der Erbengemeinschaft sich nicht rührt und jede Tätigkeit zwecks Verkauf verweigert.

    Nun kommt meines Erachtens nur eine Teilungsversteigerung in Betracht. :gruebel:

    Im Eigentum der Erbengemeinschaft stehen ein sanierungsbedürftiges Bauerngehöft und mehrere Acker- und Waldflächen, die zum Teil auch verpachtet sind.

    Meine Fragen:
    Kann in dem Antrag auf Teilungsversteigerung zur Bedingung gemacht werden, dass nur alle Grundstücke zusammen angeboten werden. Die Befürchtung der Erben ist, dass die "Sahnestücke" (Acker, Wald) versteigert werden und die EG auf dem unbewohnten, sanierungsbedürftigen Gehöft in einem kleinen Dorf weiter sitzen bleibt.:confused:

    Benötigt der Betreuer für die Beantragung der Teilungsversteigerung oder in einem sonstigen Stadium des ZV-Verfahrens eine Genehmigung des Betreuungsgerichts?
    Wie ist der Fall, wenn der Antrag von einem nicht unter Betreuung stehenden Erben gestellt wird?

    Vielen Dank für eure Hinweise vorab...

    www

  • Hallo!

    So wie ich das sehe, sind die Grundstücke eigentlich einzeln zu versteigern (63 ZVG). Wobei hier mehrere geringste Gebote zu erstellen sind. Für alle einzeln, für alle zusammen und für jeweils zwei von drei.
    Das BetrG muss die Antragstellung genehmigen. Wenn ein Betreuter den Antrag stellt, dann kommt es wohl auf seine Geschäftsfähigkeit an.

  • Kann in dem Antrag auf Teilungsversteigerung zur Bedingung gemacht werden, dass nur alle Grundstücke zusammen angeboten werden.

    Nein, im Antrag nicht und schon gar nicht als Bedingung.
    Möglich wäre Gesamtausgebot unter Verzicht auf Einzelausgebote, zu beantragen spätestens im Termin vor Aufforderung zur Abgabe von Geboten und zulässig nur mit Zustimmung aller anwesenden Beteiligten, § 63 Abs. 2 und 4 ZVG.

    Zitat

    Benötigt der Betreuer für die Beantragung der Teilungsversteigerung oder in einem sonstigen Stadium des ZV-Verfahrens eine Genehmigung des Betreuungsgerichts?

    Ja, und zwar bereits zur Antragstellung.

    Zitat

    Wie ist der Fall, wenn der Antrag von einem nicht unter Betreuung stehenden Erben gestellt wird?

    Wer "nicht unter Betreuung steht", benötigt für keine seiner eigenen Handlungen eine betreuungsgerichtliche Genehmigung.

  • Die Befürchtung der Erben ist, dass die "Sahnestücke" (Acker, Wald) versteigert werden und die EG auf dem unbewohnten, sanierungsbedürftigen Gehöft in einem kleinen Dorf weiter sitzen bleibt.:confused:

    Ich würde auf dem Grundsatz der Einzelversteigerung hinweisen und drei Verfahren anordnen. Gerade Ackerflächen sind bei uns heiß begehrt, ohne dass jemand ein Gehöft dazu haben will. Wenn niemand auf das Gesamtpaket bieten will, bleiben die Leute auf allem sitzen! Dann doch besser schonmal einen Teil abhaken. Es lohnt sich auch immer der Hinweis, dass der Erlös nicht durch das Versteigerungsgericht verteilt wird. Im Zweifel geht es dann in einem weiteren Prozess um die Aufteilung des Geldes.

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