Notarkosten / GbR

  • Folgender Fall:
    Schulder war Gesellschafter in einer GbR (Immobiliengesellschaft).

    Im Jahr 2014 wurde das IE über das Vermögen des Schuldners eröffnet. Die Auseinandersetzungbilanz der Gesellschaft wies einen negativ Saldo für den Schuldner zum Stichtag der Insolvenzeröffnung auf. Folglich ergab sich kein Massezufluss.

    Nun haben sich die Liquidatoren der o.g. Gesellschaft kürzlich beim IV gemeldet und bitten um notarielle Löschungebewilligungen, da der Schuldner als ehemalige Gesellschafter noch in diversen Immobiliengrundbüchern steht. Im Falle eines Unterbleibens der Löschungebewilligungen drohen sie damit, den Fehlbetrag aus der o.g. Auseinandersetzungsbilanz zur Tabelle anzumelden, wovon sie bislang abgesehen hatten.
    Meine Frage: Wie würdet Ihr euch verhalten? Wer bezahlt die Notarkosten?

  • Als erstes würde ich mich mal fragen, warum nach einer "Löschungsbewilligung" gefragt wird, wo offenbar eine Berichtigungsbewilligung gemeint ist.

    Wenn der dortige Notar das für euch richtig vorbereitet, kostet die Beglaubigung für euch 90 Euro + MwSt. Da muss man dann schauen, wer wen bei den E***n hat und das bezahlt.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Seit wann lässt man sich denn drohen ..

    Die Notarkosten fallen bei der GbR an und führen dazu dass deren Verlust größer wird. Der kann gern zur Tabelle angemeldet werden.

    Kosten der GbR sind doch keine MAsseverbindlichkeiten im InsoVerfahren über das Vermögen eines Gesellschafters.

  • Die Notarkosten fallen bei der GbR an


    Na ja. Kostenschuldner nach GNotKG ist erstmal (jedenfalls auch) der, dessen Erklärung beurkundet oder dessen Unterschrift beglaubigt wird. Das ist der Insolvenzverwalter. Da würde ich an seiner Stelle schon vorher wissen wollen, wie die GbR gedekt, die Kosten zu zahlen, denn sonst kommt der Notar zu mir - wenn ich Pech habe mit einer vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenrechnung.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Was, wenn sich die Liquidatoren weigern, die Notarkosten zu übernehmen?

    Wenn ich die notarielle Bewilligung nicht veranlasse und die Kosten übernehme, werden die Liquidatoren eine sehr hohe Summe (Fehlbetragssumme aus Auseinandersetzungsbilanz), die deutlich höher als die Notarkosten ist, zur Tabelle anmelden. Somit wäre die Quote der anderen Insolvenzgläubiger gemindert.

    Wäre es in diesem Fall aus Masseschonungsgesichtspunkten nicht sinnvoller, die Notarkosten aus der Masse zu übernehmen.

  • Und wenn die Forderung dann noch zur Tabelle angemeldet wurden, nachdem die Kosten aus der Masse beglichen wurden ...

    Wie wärs denn mit GbR-Anteil freigeben, wenn eh nur Verluste.
    Der IV des Gesellschafters ist doch nicht verpflichtet, die Grundbücher der GbR in Ordnung zu bringen. Daher muss er auch keine Erklärung beurkunden lassen. Wenn er dies doch tut, tut er dies im Interesse der übrigen Gesellschafter und dann sollten diese dies auch bezahlen.

  • könnte der Verwalter vielleicht "NotarPKH" beanspruchen (sorry mir fällt kein besseres Wort ein).
    Gem. §17 II BNotO hat der Notar seine Urkundstätigkeit in sinngemäßer Anwendung der ZPO vorläufig gebührenfrei oder gegen monatliche Raten zu gewähren.

    Nach §116 ZPO kann auch die Partei kraft Amtes PKH bekommen (natürlich vorausgesetzt, die Voraussetzungen liegen vor (höhöhö))

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Wenn das Insolvenzverfahren im Jahre des Herren 2014 eröffnet worden ist, dann würde ich der Forderungsanmeldung der Rest(GbR) ziemlich entspannt entgegensehen.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Freigabe des GbR-Anteils geht m.E. nicht, der Schuldner ist ausgeschieden. Wenn es eine nicht nur zweiglidrige GbR ist und diese aufgrund einer Fortsetzungsklausel weiterexistiert, dann stellt sich in der Tat die Frage, ob die Auseinandersetzungsguthaben bzw. Forderungen Insolvenzforderungen sind (da müssten schlaue Kommentare was zu hergeben).

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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