Huhu ihr Lieben, ich hab folgenden Fall: Erblasser ist bosnischer Staatsangehöriger, letzter Aufenthaltsort ist Deutschland. Vermögen ist sowohl im Ausland, als auch hier in Deutschland vorhanden. Beidemal auch Grundbesitz. Der Erblasser war verheiratet, es galt Errungenschaftsgemeinschaft bosnischen Rechts. Im Grundbuch sind Erblasser und Ehefrau gemeinsam in Errungenschaftsgemeinschaft eingetragen. Es wurde nun ein Erbschein, beschränkt auf das inländ. Vermögen, beantragt. Der Erblasser hatte zwei Kinder. Ich komme zu dem Ergebnis, dass bosnisches Recht zur Anwendung kommt. Wie sieht es mit den Erbquoten aus? Hat da jemand Unterlagen zu? Ich habe jetzt mal gefunden, dass Kinder und Ehegatte zu gleichen Teilen erben. Also jeder 1/3. Hat jemand gute Literatur oder kann weiterhelfen? Die hier oftmals angegebene Seite der bawürt. Notarkammer existiert nicht mehr
Beantragt wurde beim Kollegen in Vertretung 1/2 die Ehefrau, je 1/4 die Kinder.
Hinsichtlich der Urkunden wurden mir bosnische Heirats- und Geburtsurkunden vorgelegt.
Der Erblasser war zunächst verheiratet, hat sich scheiden lassen, neu geheiratet, hat sich scheiden lassen und hat dann nochmal Ehefrau Nummer 1 geheiratet.
In jedem Falle muss ich mir ja die Urkunden übersetzen lassen.
Muss ich auf noch was achten?
Liebe Grüße