Ich möchte anfragen, ob und inwieweit ich als Gutachter im Laufe des Verfahrens in die Akte Einsicht nehmen darf.
Hintergrund: Ich habe ein Gutachten erstellt. Der ermittelte Wert wurde vom Gläubiger beanstandet, mit der Bitte an das Gericht, einen bestimmten Wert festzusetzen. Daraufhin habe ich ausführlich Stellung genommen und im Ergebnis die Beanstandung als unbegründet zurückgewiesen. Nach einiger Zeit ist mir nun zu Ohren gekommen, dass der Wert abweichend von dem von mir ausgewiesenen Verkehrswert festgesetzt wurde (bzw. noch festgesetzt werden soll), nämlich in der Höhe, wie vom Gläubiger gewünscht und 3x so hoch, wie von mir ermittelt.
Dies und noch weitere Umstände, die ich hier nicht näher darlegen möchte, lassen vermuten, dass es wohl nicht ganz mit rechten Dingen zugegangen sein könnte. Jedenfalls ist mir derartiges in meiner fast 20jährigen Tätigkeit für ZV-Gerichte noch nicht begegnet. Bevor ich jedoch Alarm schlage, würde ich gern mal die Akte einsehen, um genaueren Aufschluss zum Vorgang zu erhalten. Unter anderem würde mich interessieren, was mit meiner Stellungnahme passiert ist (ob diese überhaupt noch an die Beteiligten versandt wurde).