Hallo,
mir wird ein Hinterlegungsverfahren mit dem Hinweis auf § 3 II HinterlG NRW übersandt.
Hinterlegt wird Miete beim Amtsgericht A, das betroffene Objekt liegt im Bezirk des Amtsgerichts B.
Das Verfahren wird seit 9 Jahren beim Amtsgericht A geführt, das Amtsgericht B soll nun übernehmen.
Der Wortlaut der Vorschrift ist eindeutig, ich habe mit der Übernahme insofern ein Problem, als dass das Hinterlegungsverfahren bereits seit 2009 läuft.
Das Verfahren ist mittlerweile gut 300 Seiten stark, von mehreren Sachbearbeitern bearbeitet worden und nicht wirklich übersichtlich.
Mich stört vor allem, dass ein Verfahren neun Jahre bearbeitet wird und nun, wo es unbequem erscheint (die Beteiligten streiten intensiv über ihre Ansprüche), abgegeben werden soll.
Gibt es für mich eine Möglichkeit die Übernahme abzulehnen?
Ich bin auf meiner Suche nach einer Begründung zum Gesetzestext nicht erfolgreich gewesen, evtl. ist hier Jemandem der Gesetzentwurf nebst Fundstelle (also vergleichbar mit einer Drucksache) oder eine Kommentierung bekannt?