Beendigung der berufsmäßig ausgeführten Verfahrensbeistandschaft

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    folgende Frage:

    Als Verfahrensbeistand ist es ja durchaus üblich, seine Pauschale schon vor endgültigem Abschluss des Verfahrens ausgezahlt zu bekommen. Was passiert, wenn ich meine berufsmäßige Verfahrensbeistandsschaft aufgebe, zum Zeitpunkt der Beendigung aber noch Verfahren laufen, für die ich bereits die Pauschale in Rechnung gestellt und erhalten habe?

    Ich freue mich auf Eure Beiträge!

  • Du bist bestellt, Deine laufenden Verfahren wirst Du wohl noch zu Ende bringen müssen. Was soll man sich im Übrigen unter der "Aufgabe der berufsmäßigen Verfahrensbeistandschaft" vorstellen?

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Unter "aufgeben" verstehe ich, dass ich meine Tätigkeit als Verfahrensbeistand einstelle. Dies geht ganz offiziell einher mit der Abmeldung des Gewerbes beim Finanzamt.

    Ich kann die Verfahren leider nicht beenden, weil ich nicht mehr in Europa sein werde.

    Wichtig ist vielleicht auch noch die Info, dass ich in den Verfahren zum Teil schon sehr umfangreich tätig geworden bin. Es handelt sich ja genau um die Verfahren, die zum Teil schon seit 2015 anhängig sind. Die Aufgabe meiner Tätigkeit wird auch erst in einem Jahr stattfinden, so dass ich nun keine Bestellungen mehr annehme.

    Die Frage ist, ob das Gericht verlangen kann, dass ich trotz -wenn auch nicht beendeter so dennoch umfangreicher Tätigkeit- die Pauschale ganz oder teilweise zurückerstatten muss, da das Gericht ggf. einen neuen VB bestellen muss.

  • So einfach kommst Du aus der Nummer nicht raus. "Ich bin dann mal weg" geht nicht. Du musst Dich schon an das Gericht wenden, damit die Verfahrenspflegschaft (hinsichtlich Deiner Person) mit Beschluss beendet wird.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • So einfach kommst Du aus der Nummer nicht raus. "Ich bin dann mal weg" geht nicht. Du musst Dich schon an das Gericht wenden, damit die Verfahrenspflegschaft (hinsichtlich Deiner Person) mit Beschluss beendet wird.

    Das mache ich gerne und ist mir wichtig. Bin von den Richter_innen immer 100% fair behandelt worden! Aber weißt du denn auch, ob ich dann die Pauschale zurückerstatten muss? Ich weiß! Schwierige Frage...

  • M.E. kann da nichts zurückverlangt werden. Die Pauschale ist ja eben ein Pauschale. Wenn Du schon irgendwie tätig geworden bist im Verfahren, dann ist die angefallen.

    Natürlich muss die @TE im Verfahren anzeigen, dass sie nicht weiter tätig werden kann. Und natürlich hat sie schon seit einiger Zeit keine neuen Beistandschaften mehr angenommen. Und die anderen organisatorischen Fragen drumrum stehen doch hier gar nicht zur Debatte.

  • Richtig, die Pauschale ist jeweils verdient und nicht zurückzuzahlen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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