[FONT=&]Liebe Kollegen, liebe Familienrechtsexperten,[/FONT]
[FONT=&]es geht um eine Frage zu einer gerichtlichen Genehmigung:[/FONT]
[FONT=&]das 16jährige Kind, möchte, vertr. durch seinen gesetzl. Vertr., drei Grundstücke erwerben, der Kaufpreis erscheint mehr als günstig und ist somit wirtschaftlich gesehen ein richtiges Schnäppchen,
das Kind geht jedoch mit dem Vertrag einige Verbindlichkeiten ein:
Eines der Grundstücke ist verpachtet und der Pachtvertrag läuft noch 9 Jahre (mit den jährlichen Pachteinnahmen soll der Kaufpreis finanziert werden, so dass das Darlehen nach fünf Jahren voraussichtlich getilgt ist),die Grundstücke sind nicht belastet (nur die Versorgungsrechte in Abt. II),
und es gibt ein 15jähriges Verfügungsverbot für den Käufer, d.h. das Kind könnte die Grundstücke ohne Zustimmung des Verkäufers in dieser Zeit weder veräußern oder belasten..(das ist der Fall in Kurzfassung)[/FONT]
[FONT=&]Ich frage mich jetzt, ob so ein Vertrag genehmigungsfähig ist, also ob der wirtschaftliche Vorteil überwiegt und die rechtlichen Nachteile in Kauf genommen werden können/müssen,..
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