Ich stehe wieder auf dem Schlauch:
Mir liegt ein Ersuchen - noch falsche Form- vor, im Zuge eines einstweiligen Verfügungsverfahrens eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Heimfall des Erbbaurechts in das Erbbaugrundbuch für den Grundstückseigentümer einzutragen.
Kann ich das eintragen?
Ein schönes Pfingstwochenende