Hallo zusammen,
ich habe folgenden (blöd gelaufenen) Fall:
Gläubiger meldet rechtzeitig vor der Anmeldefrist beim Verwalter an. Dort wird die Forderungsanmeldung gescannt und wird danach leider nicht an die Tabelle, sondern aus Versehen in die Ablage gegeben. Das fällt auch nach dem PT nicht weiter auf, da der Gläubiger davon ausgeht, dass die Forderung festgestellt wird. Irgendwann mindert der Gläubiger seine Forderung. Erst da fällt das Versehen aus.
Auf der Forderungsanmeldung steht eine Notiz meiner Vorgängerin, die den eben beschriebenen Sachverhalt erklärt und dazu steht "Die Prüfung im NPT muss für den Gläubiger kostenfrei sein. Mit dem Antrag auf nachträgliche Forderungsprüfung ist ein Antrag auf Kostenfreiheit für den Gläubiger zu stellen."
Da ich erst relativ neu in der Tabelle bin, frage ich mich, ob es das tatsächlich gibt
Da der Gläubiger nicht verspätet angemeldet hat, trifft ihn m.E. sowieso keine Kostentragungspflicht. Müsste nicht vielmehr der Verwalter die Kosten übernehmen, weil er (bzw. seine Mitarbeiter) es "verbockt" haben?