Hallo zusammen,
ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters eine Nachtragsliquidation für einen Tabellengläubiger zu beantragen?
Folgendes Problem:
Schlussverteilung wird durchgeführt. Gläubiger ist nicht mehr zu ermitteln, lt. Registerportal ist die Firma/Gläubiger erloschen.
Hinterlegungsantrag wurde gestellt.
Nun kommt die Antwort der Hinterlegungsstelle: „Es ist fraglich, ob ein Hinterlegungsgrund gegeben ist. Es liegt an Ihnen, die Nachtragsliquidation zu beantragen. Es scheint genügend Vermögen vorhanden zu sein, um die Kosten hierfür zu decken.“
(Und das nicht nur bein einem Gläubiger sondern mehrfach. Einer bekäme sogar "nur" rd. EUR 100,00)
Ich habe bisher etwas von Holschuld und Annahmeverzug des Gläubigers (Stiller, Berlin) gelernt, jetzt bin ich etwas sprachlos .
Vielen Dank für jeden Hinweis