Hinterlegung nach Schlussverteilung

  • Hallo zusammen,

    ist es Aufgabe des Insolvenzverwalters eine Nachtragsliquidation für einen Tabellengläubiger zu beantragen?

    Folgendes Problem:
    Schlussverteilung wird durchgeführt. Gläubiger ist nicht mehr zu ermitteln, lt. Registerportal ist die Firma/Gläubiger erloschen.
    Hinterlegungsantrag wurde gestellt.

    Nun kommt die Antwort der Hinterlegungsstelle: „Es ist fraglich, ob ein Hinterlegungsgrund gegeben ist. Es liegt an Ihnen, die Nachtragsliquidation zu beantragen. Es scheint genügend Vermögen vorhanden zu sein, um die Kosten hierfür zu decken.“ :confused:
    (Und das nicht nur bein einem Gläubiger sondern mehrfach. Einer bekäme sogar "nur" rd. EUR 100,00)

    Ich habe bisher etwas von Holschuld und Annahmeverzug des Gläubigers (Stiller, Berlin) gelernt, jetzt bin ich etwas sprachlos . :gruebel:

    Vielen Dank für jeden Hinweis

  • Ich glaube kaum, dass man den Schuldner zur Beantragung einer Nachtragsliquidation zwingen kann, damit er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommen kann. Die Hinterlegung ist anzunehmen. Ein Hinterlegungsgrund ist gegeben. Mal ganz abgesehen davon, dass die Kosten einer Nachtragsliquidation bei 100 € mit Sicherheit nicht gedeckt wären.

  • Nun kommt die Antwort der Hinterlegungsstelle: „Es ist fraglich, ob ein Hinterlegungsgrund gegeben ist. Es liegt an Ihnen, die Nachtragsliquidation zu beantragen. Es scheint genügend Vermögen vorhanden zu sein, um die Kosten hierfür zu decken.“ :confused:

    Nach Stiller/Schmidt, Insbüro 2011 S. 413 muss der Nachweis eines Hinterlegungsgrundes nicht nachgewiesen werden. Es reicht der Tatsachenvortrag.


    Auch wenn ich jetzt Lachsalven ernten werde: Das Insolvenzverfahren ist ein Eilverfahren. da dürfte sich eine Nachtragsliquidation eines Gläubigers nicht gerade anbieten.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • es kommt mir immer mehr zu Ohren, dass die Hinterlegungsstellen (genauer: die RechtspflegerInnen) trotz Holschuld die Anforderungen an die Voraussetzungen der Hinterlegung immer höher hängen. Neulich abe ich einem Verwalter vorgeschlagen, er möge einmal unter Einbeziehung des Insolvenzgerichts vor Ort in Albanien ermitteln, um die 150 EUR los zu werden...... Ließe sich dies als Auslagen in Rechtssachen mit anschließender Niederschlagung der Verfahrenskosten durchziehen (ich war noch nie in Albanien) :D

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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