rückständiger Unterhalt im Insolvenzverfahren

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage.

    in einem Insolvenzverfahren hat der Insolvenzschuldner im Antrag auf Eröffnung des Verfahrens angegeben, dass es Forderungen aus rückständigem Unterhalt gibt. Nun liegt mir der Unterhaltsfestsetzungsbeschluss aus dem Jahr 1999 vor sowie eine Bescheinigung aus 2007, dass der Kindsvater unbekannt verzogen ist. Die Bescheinigung wurde von einem Rechtsanwalt ausgestellt.

    Nun habe ich mich versucht einzulesen, ob und inwiefern diese Forderungen überhaupt eingezogen werden können. Hierbei bin ich mehrfach auf Aussagen gestoßen, dass rückständiger Unterhalt nur innerhalb eines Jahres nach Entstehung geltend gemacht werden können. Wie ist es aber, wenn der Kindesvater unbekannt verzogen ist? Eine Geltendmachung war ja nicht möglich.

    Vielen Dank für euer Schwarmwissen.:)

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