Hallo liebe Kollegen.
Die Betreute befindet sich im Wachkoma.
Ihr Ehemann wurde als Betreuer für "alle Angelegenheiten" bestellt.
Es soll Grundbesitz der Betreuten an die gemeinsame Tochter verkauft werden.
Mein Vor-Kollege hat hierfür Ergänzungsbetreuung angeordnet. Ein Verfahrenspfleger für die Anordnung der Ergänzungsbetreuung wurde nicht bestellt.
Nun wurde der durch den Ergänzungsbetreuer abgeschlossene Kaufvertrag zur Genehmigung vorgelegt.
Kaufvertrag ist in Ordnung
Wie wirkt sich die unterbliebene Verfahrenspflegerbestellung auf die Anordnung der Ergänzungsbetreuung aus?
Kann man den Verfahrenspfleger gemäß § 276 Abs. 4 BGB nicht als entbehrlich erachten, da die Betreute bezüglich der Frage der Notwendigkeit der Anordnung der Ergänzungsbetreuung durch den eigentlichen Betreuer vertreten wird und somit ihre Rechte gewahrt sind?
Vielen Dank.