Für mich seit Jahren ein Rätsel ist ja die Geschichte mit den Fortwirkungen einer Pfändung im eröffneten Insolvenzverfahren.
Wenn ein Gläubiger sich weigert, seine vorinsolvenzliche Pfändung aufzuheben, muss der IV das dann auf dem Klagewege durchsetzen? Oder gibt es eine andere Möglichkeit, a B gepfändete Bankguthaben heranzukommen?