Vergütung für Erstellung der Rechnungslegung?

  • Hallo zusammen,

    ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch. Kann der Nachlasspfleger auch die Zeit abrechnen, die er für die Erstellung der Rechnungslegung braucht? Kann mich gerade nicht erinnern, ob das bei mir schon mal jemand gemacht hat. Bei dieser Nachlasspflegerin ist mir das gerade irgendwie ins Auge gesprungen. Danke schon mal für die Hilfe.

  • Ja warum denn nicht? Ist doch originäre Aufgabe. Nur die Zeit für die Erstellung des Vergütungsantrages kann nicht berechnet werden.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Ja warum denn nicht? Ist doch originäre Aufgabe. Nur die Zeit für die Erstellung des Vergütungsantrages kann nicht berechnet werden.

    Kannst Du mir bitte mal eine Fundstelle geben für die Nichtanrechnung der Zeit für die Erstellung des Vergütungsantrags? Ich suche wie bekl...

    Dankeschön.

    LG Nicky

  • Das ergibt sich aus der Natur der Sache, denn die Erstellung eines im eigenen Interesse liegenden Vergütungsantrages wäre außerhalb des Wirkungskreises, denn hier handelt der Pfleger nicht als Vertreter der unbekannten Erben sondern in eigenem Interesse. Und was nicht im Wirkungskreis liegt, ist nicht vergütungsfähig.

    Aber gerne gebe ich auch eine Rechtsprechung dazu an:

    OLG Schleswig v. 2.6. 14 - 3 Wx 10/14 (BeckRS 2014, 12002)
    vgl. dazu auch Schulz/Gleumes, Handbuch Nachlasspflegschaft, § 7 ff. (2. Auflage)

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