Jura Studium anrechnen lassen?

  • Hallo ihr Lieben,

    erstmal tut es mir Leid, falls es so einen ähnlichen Thread schon gibt, aber ich bin gerade noch etwas überfordert mit dem Forum und hoffe, dass mir einige hier trotzdem helfen können.
    Ich bin 20 Jahre alt, studiere im 5. Semester Jura und denke darüber nach zur Rechtspflege zu wechseln. Die Gründe dafür sind verschieden, vor allem stört mich die lange Studienzeit die ich (trotz bereits 5 semestern) noch vor mir habe, da ich am liebsten bald in das Berufsleben einsteigen möchte (das hat natürlich auch finanzielle Gründe) und die Tatsache, dass mich der Beruf als Anwalt (etc) bei weitem nicht so reizt, wie der in der Rechtspflege.

    Meine Frage ist zum einen, ob man sich Teile des Studiums (bestandene Zwischenprüfung zB) auf die Ausbildung anrechnen lassen kann. (Verkürzen? Ist das sinnvoll?)

    Zum anderen suche ich allgemein Ratschläge von Menschen, die vielleicht eine ähnliche Entscheidung getroffen haben. Mir wurde vor allem im Bekanntenkreis geraten, doch "wenigstens das erste Staatsexamen zu versuchen". Ich weiß nicht, ob das sinnvoll ist, wenn ich ohnehin keine Zukunft mit dem Studium sehe und mit dem zweiten Examen wahrscheinlich gar nicht anfangen würde?
    Ich weiß auch, dass ein Rechtspflegestudium keineswegs einfach ist, aber die Anforderungen haben mir (zumindest in Jura! für mehr kann ich natürlich nicht sprechen :D) bisher keine Probleme bereitet.
    Ich bin ein bisschen verzweifelt, da ich mir die Entscheidung mein Studium abzubrechen nicht leicht fällt.

    Vielen Lieben Dank für Tipps und Ratschläge im Voraus!

    Hanna

  • Eine Anrechnung ist zum Beispiel nach § 4 Abs. 3 der niedersächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung zwar theoretisch möglich, aber nur bei einem abgeschlossenem Jurastudium. Mit dem Ersten Staatsexamen dürfte eine Einstellung im gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung möglich sein, evtl. nicht direkt mit Verbeamtung. Ich habe schon häufiger entsprechende Stellenanzeigen gesehen.

  • Bei uns im Jahrgang waren mehrere Studienabbrecher, darunter auch Jura. Die haben die vollen 3 Jahre (= 6 Semester!!) mitgenommen. In der Zeit hättest Du also 11 Semester studiert. Ausgehend davon, dass Du dieses Jahr wohl nicht mehr anfangen könntest, wärst du ab Herbst 2019 Rechtspflegeranwärter...also noch mal 2 Semester weiter.

    Spaß macht mir der Beruf. Aber finanziell ist ein Studium garantiert sinnvoller. Außerdem musst du ja kein Anwalt werden! Richter, Staatsanwalt und in der freien Wirtschaft gibt es jede Menge Möglichkeiten, teilweise sogar mit nur einem Staatsexamen. Da solltest du dich mal informieren und Alternativen suchen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Auch bei mir im jahrgang gab es einige Leute, die bereits ein Jurastudium angefangen hatten.

    Ihr Vorteil war, dass sie das juristische Arbeiten und das Klausurenschreiben schon kannten und nicht mehr lernen mussten.
    Ansonsten mussten sie genauso lernen wie wir anderen auch. Thematisch hat das Rechtspflegerstudium ganz andere Schwerpunkte als ein normales Jurastudium. Strafrecht und Schuldrecht sind nur Nebenkriegsschauplätze. Schwerpunkte sind vor allem Grundbuch, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Insolvenz.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Mit der entsprechenden Verordnung für BaWü habe ich mich dahingehend nicht beschäftigt (weil's für mich nicht relevant war), aber wir hatten einige Studienabbrecher, (ich meine sogar, dass jemand mit erstem Staatsexamen dabei war. Da hat sich aber wohl die Bewerbungsphase mit der Prüfungsphase überschnitten) und alle haben das komplette Studium durchgezogen. Dass es anders sinnvoll wäre, kann ich mir auch kaum vorstellen. Natürlich hatten die aus dem Jurastudium es in manchen Gebieten leichter. Die typischen Rechtspflegerfächer haben ihnen aber genauso zugesetzt wie den anderen auch. Vielleicht schaust du in die Vorschriften der Bundesländer, die für dich in Frage kommen.

    Natürlich musst du dir überlegen, ob ein Rechtspflegestudium für dich zeitlich sinnvoll wäre, da hat Araya recht. Und als Volljurist hast du in der Regel wesentlich bessere Verdienstaussichten - allerdings vor allem außerhalb der Justiz. Eine Kommilitonin, die fast bis zum Staatsexamen Jura studierte, wollte aber genau das nicht. Da sie ihre Noten als zu schlecht für ein Prädikatsexamen einschätzte, wechselte sie zum Rechtspflegestudium und ist heute glaube ich ganz glücklich damit. Das kann also auch ein Grund sein.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Mit der entsprechenden Verordnung für BaWü habe ich mich dahingehend nicht beschäftigt (weil's für mich nicht relevant war), aber wir hatten einige Studienabbrecher, (ich meine sogar, dass jemand mit erstem Staatsexamen dabei war. Da hat sich aber wohl die Bewerbungsphase mit der Prüfungsphase überschnitten) und alle haben das komplette Studium durchgezogen. Dass es anders sinnvoll wäre, kann ich mir auch kaum vorstellen. Natürlich hatten die aus dem Jurastudium es in manchen Gebieten leichter. Die typischen Rechtspflegerfächer haben ihnen aber genauso zugesetzt wie den anderen auch. Vielleicht schaust du in die Vorschriften der Bundesländer, die für dich in Frage kommen.

    Natürlich musst du dir überlegen, ob ein Rechtspflegestudium für dich zeitlich sinnvoll wäre, da hat Araya recht. Und als Volljurist hast du in der Regel wesentlich bessere Verdienstaussichten - allerdings vor allem außerhalb der Justiz. Eine Kommilitonin, die fast bis zum Staatsexamen Jura studierte, wollte aber genau das nicht. Da sie ihre Noten als zu schlecht für ein Prädikatsexamen einschätzte, wechselte sie zum Rechtspflegestudium und ist heute glaube ich ganz glücklich damit. Das kann also auch ein Grund sein.

    Mit Vollstudium und höherem Dienst ist auch im öD die finanzielle Aussicht besser als "nur" im gehobenen Dienst.

    Bei Frauen mag es ganz andere Überlegungen geben. Die werden erfahrungsgemäß häufiger Schwanger als Männer. Da ist die Sicherheit im öD durchaus auch eine Überlegung. Da es aber auch genügend berufstätige Mütter außerhalb des öD gibt, ist das nichts Zwingendes.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Mit der entsprechenden Verordnung für BaWü habe ich mich dahingehend nicht beschäftigt (weil's für mich nicht relevant war), aber wir hatten einige Studienabbrecher, (ich meine sogar, dass jemand mit erstem Staatsexamen dabei war. Da hat sich aber wohl die Bewerbungsphase mit der Prüfungsphase überschnitten) und alle haben das komplette Studium durchgezogen. Dass es anders sinnvoll wäre, kann ich mir auch kaum vorstellen. Natürlich hatten die aus dem Jurastudium es in manchen Gebieten leichter. Die typischen Rechtspflegerfächer haben ihnen aber genauso zugesetzt wie den anderen auch. Vielleicht schaust du in die Vorschriften der Bundesländer, die für dich in Frage kommen.

    Natürlich musst du dir überlegen, ob ein Rechtspflegestudium für dich zeitlich sinnvoll wäre, da hat Araya recht. Und als Volljurist hast du in der Regel wesentlich bessere Verdienstaussichten - allerdings vor allem außerhalb der Justiz. Eine Kommilitonin, die fast bis zum Staatsexamen Jura studierte, wollte aber genau das nicht. Da sie ihre Noten als zu schlecht für ein Prädikatsexamen einschätzte, wechselte sie zum Rechtspflegestudium und ist heute glaube ich ganz glücklich damit. Das kann also auch ein Grund sein.

    Mit Vollstudium und höherem Dienst ist auch im öD die finanzielle Aussicht besser als "nur" im gehobenen Dienst.

    Bei Frauen mag es ganz andere Überlegungen geben. Die werden erfahrungsgemäß häufiger Schwanger als Männer. Da ist die Sicherheit im öD durchaus auch eine Überlegung. Da es aber auch genügend berufstätige Mütter außerhalb des öD gibt, ist das nichts Zwingendes.

    Es stimmt zwar, dass man im höheren Dienst mehr bekommt als als Rechtspfleger. Trotzdem kann man auch da die Gehälter oft nicht mit dem vergleichen, was die freie Wirtschaft Juristen bezahlt.
    Allerdings ist das immer vom Einzelfall abhängig - wie gut ist der Abschluss und wo liegt der Schwerpunkt. Und natürlich ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie im öD meistens besser möglich.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Ich habe 6 Semester Jura studiert und bin dann in die Rpfl-ausbildung. Ich habe die Ausbildung ganz "normal" durchlaufen ohne Anrechnung. Ich halte das auch für sinnvoll, weil die Ausbildung ein in sich stimmiges Konzept hat und die Schwerpunkte anders liegen als im Studium. Beweggründe bei mir waren vor allem die Erkenntnis, dass ich als Anwalt nicht arbeiten will und auf die Staatsnote zu spekulieren, war mir dann doch zu vage. Ich habe meinen Schritt übrigens nie bereut; im Gegenteil: Für mich war das die optimale Lösung. Ich bin gefühlt nun auf der "richtigen" Seite tätig, sachlich unabhängig und ich kann Leuten weiterhelfen, ohne finanziell von ihnen abhängig zu sein. Und ich glaube, es gibt kaum einen weiteren Arbeitgeber, wo ich einen derart großzügigen Erziehungsurlaub bekommen hätte. Ich war 12 Jahre mit/wegen meiner 3 Kinder zuhause und hatte meinen Arbeitsplatz sicher. Und Teilzeit arbeiten ist auch kein Problem.

  • Du kannst Dich ja mal für die Rechtspflegerausbildung bewerben und bis dahin weiterstudieren - so wie Du das schilderst, müsste das 1.Staatsexamen bis dahin geschafft sein und Du verlierst dabei nichts - im besten Fall wird Dir bis dahin klar, wo Du Deine Prioritäen setzt (z.B. familienfreundliche Arbeitszeit, sicherer Job oder bessere finanzielle und berufliche Möglichkeiten) und die Entscheidung fällt Dir dann leichter...

    Du hast nur ein Leben - aber wenn Du es richtig gemacht hast, reicht das auch ... Indra

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