abweichende Versteigerungsbedingung, Bewilligung Dienstbarkeit

  • Hallo zusammen.

    Ich stehe gerade vor folgendem Sachverhalt:

    Normales Grundstück, Abt. II des Grundbuchs ist "sauber" (außer der ZVG-Vermerk). Es betreibt bestrangig III/1.

    Mir liegt jetzt ein Antrag auf abweichende Versteigerungsbedingungen derörtlichen Wasserwirtschaft vor.
    Sie beantragenkonkret "zu bewilligen, dass im Zuge der Versteigerung folgende beschränktpersönliche Dienstbarkeit in das Grundbuch eingetragen wird:"
    Es folgt einText für die Neubestellung / Bewilligung eines Abwasserleitungsrechtes nebstSchutzstreifen und Entschädigungszahlung an den Eigentümer.

    Ich gehe nichtdavon aus, dass es sich hier um ein altrechtliches Leitungsrecht(Beitrittsgebiet) handelt, sondern tatsächlich um eine neue Dienstbarkeit.

    Mir wäre neu, dass man über eine abweichende Versteigerungsbedingung eine neueDienstbarkeit bewilligen kann, hatte aber so einen Fall noch nie. Gefunden habeich dazu nicht wirklich was.
    Gibt es hier Erfahrungen mit solchen Anträgen?

  • Den Sonderpunkt für herausragende Kreativität wird man dem Antragsteller nicht vorenthalten können, um die "ganz normalen" Bewertungspunkte zu erhalten, wird er aber sich noch Gedanken machen müssen, wodurch sein Recht materiell denn entstehen soll. Und wenn der Entstehungsgrund der Zuschlagsbeschluß sein soll, wo es denn genau geregelt ist, daß hierdurch dingliche Rechte überhaupt begründet werden können. Die §§ 90 und 91 ZVG geben da nicht so richtig etwas her.

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