Rückgabe Erbvertrag

  • Ich habe eine Akte vorgelegt bekommen, in der ein Erbvertrag bereits vor Jahren "zurückgegeben" wurde.
    Da die Urkunde auch einen Ehevertrag enthielt, wurde die Urschrift der Urkunde nicht zurückgegeben sondern in der Akte abgeheftet.

    Muss die Urkunde nicht zurück in die Urkundensammlung des Notars ?

    Danke fürs Überlegen bei dieser Hitze

  • Versteh ich nicht

    wer hat denn den Erbvertrag vor der angeblichen Rückhabe verwahrt ? Das Nachlassgericht ? Dann hätte die Urschrift richtigerweise unter der gleichen Nummer wieder in die besondere amtliche Verwahrung gegeben werden müssen.
    Wenn der Vertrag beim Notar verwahrt wurde, verstehe ich nicht, dass eine „Rückgabe“ über das Gericht erfolgte ?

    und wann soll diese Rückgabe gewesen sein ? Es gab eine Gesetzesänderung zu § 2300 BGB. Vor dieser Änderung war in diesem Fall gar keine Rückgabe möglich.

  • Vor der Gesetzesänderung war es nach meiner Erinnerung tatsächlich so, dass der Erbvertrag an den Notar zurückgesandt wurde. Dieser hat ihn dann bei sich verwahrt und im Todesfall an das Gericht gesandt.
    Ich weiß nicht warum, du die Akte vorgelegt bekommen hast. Da der Erbvertrag ja doch irgendwann wieder zum Gericht kommen muss, hätte ich ihn jetzt in der Akte behalten.

  • War mir neu, dass Urkunden, die nicht nur Verfügungen von Todes wegen enthalten, überhaupt zurückgegeben werden können. Eine "Teilrückgabe" scheint mir erst recht dem örtlichen Landrecht zu entstammen.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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