Haftungsbeschränkung Erbengemeinschaft (e.K.)

  • Hallo zusammen,

    ein Einzelkaufmann ist verstorben und wurde von einer Erbengemeinschaft beerbt, die nun das Unternehmen fortführen will. Allerdings wird angemeldet, dass die Haftung der Erben für die in dem Betrieb des Handelsgeschäfts begründeten Verbindlichkeiten ausgeschlossen sein soll.

    Ist ein solcher Ausschluss möglich? Gibt es eventuell Fundstellen?


    Vielen Dank vorab!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Magda (4. Juni 2018 um 11:05)

  • Die Haftung nach § 27 HGB i.V.m. 25 HGB können die Erben zwar ausschließen, aber sie haften trotzdem für die Schulden des e.K. nach Erbrecht Wenn sie das Erbe annehmen, dann übernehme sie auch die Verbindlichkeiten, insofern hat der Haftungsausschluss eigentlich keine Auswirkungen.

  • Gagenfrage an Magda: Theorie- oder Praxisfall?

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  • Die Haftung nach § 27 HGB i.V.m. 25 HGB können die Erben zwar ausschließen, aber sie haften trotzdem für die Schulden des e.K. nach Erbrecht Wenn sie das Erbe annehmen, dann übernehme sie auch die Verbindlichkeiten, insofern hat der Haftungsausschluss eigentlich keine Auswirkungen.


    Bei der Haftung nach Erbrecht kann die Haftung aber auf den Bestand des Nachlasses beschränkt werden.

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