Mehrere Grundstücke - Öffentliche Last

  • Guten Morgen,

    mir steht ein Versteigerungstermin mit mehreren Grundstücken bevor. Sie sollen sowohl im Einzel- als auch im Gesamtausgebot versteigert werden.

    Nun wurden Abfallgebühren, die in unserem Bundesland als öffentliche Last gelten, in einem Gesamtbetrag angemeldet.

    Frage:
    Werden die Gebühren bei den Einzelausgeboten im Verhältnis der Verkehrswerte aufgeteilt oder haftet jedes Grundstück für die kompletten Lasten? Mir ist so, als wenn Letzteres richtig ist, ich finde die Vorschrift aber nicht.

  • Nun bin ich fündig geworden. Für alle, die das Thema ebenfalls einmal betreffen wird:

    Stöber, Rn. 5 zu § 63 ZVG: Die Ansprüche sind in Verhältnis der Grundstückswerte auf die Einzelausgebote aufzuteilen.

  • Stöber, Rn. 5 zu § 63 ZVG: Die Ansprüche sind in Verhältnis der Grundstückswerte auf die Einzelausgebote aufzuteilen.

    Gemeint sein dürfte Rn. 2.5 wie auch schon vorstehend festgestellt. Der gilt aber nur für Kosten, ich meine der Gläubiger muss, wie auch immer, aufteilen.

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